Hauflandweg 15g, Gutenswil
Bauherrschaft: Rosa Anzelmi, Hauflandweg 15g, 8605 Gutenswil
Projekt: Neubau Sichtschutzwand, bei Vers.-Nr. 3456, Kat.-Nr. 8065, Wohnzone eingeschossig (W1/30)
Hölzliwiesenstrasse 5, Zimikon
Bauherrschaft: Sereba Immobilien AG, Moosacherstrasse 6, 8804 Au ZH
Projekt: Luft-/Wasser-Wärmepumpe auf dem Dach, Vers.-Nr. 402, Kat.-Nr. 3481, Industriezone mit hoher Ausnützung (I c)
Im Chupferplätz 1 und 3, Gutenswil
Bauherrschaft: Daniela Fluri, Im Branzenäsch 3, 8600 Dübendorf
Vertretung der Bauherrschaft: BOSAG Immobilien AG, Geissbüelstrasse 4, 8604 Volketswil
Projektverfasser: Burkhardt Heizung + Sanitär AG, Oberdorf-strasse 54, 8600 Dübendorf
Projekt: Luft-/Wasser-Wärmepumpe, Aussenaufstellung, bei Vers.-Nr. 1689, Kat.-Nr. 5558, Kernzone II (K II)
Die Pläne liegen während der 20-tägigen Auflagefrist auf und können während den Schalteröffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Hochbau, eingesehen werden. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Während der Planauflage können Baurechtsentscheide schriftlich bei der zuständigen Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.
Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG).