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Dauernde Verkehrsanordnung

Dauernde Verkehrsanordnung

 

Betrifft:  8604 Volketswil                            

Verkehrsanordnung:
Auf Antrag der Gemeinde Volketswil hat die Kantonspolizei Zürich folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Gutenswil, Dorfstrasse Nr. 5 + 6
An der vorgenannten Örtlichkeit ist das Parkieren von Montag bis Samstag von 7.00 bis 19.00 Uhr max. 30 Min. erlaubt. Für Kontrollzwecke ist die Parkscheibe zu hinterlegen.

Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich – Verkehrstechnische Abteilung

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Frist:30 Tage

Ablauf der Frist: 12.6.2023

Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich

Publizierende Stelle:
Gemeindeverwaltung Volketswil
volketswil.ch