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Ersatzwahl eines Mitglieds der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Volketswil

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 3. März 2023 sind für die Ersatzwahl eines Mitglieds der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Volketswil für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026 innert der Frist von 40 Tagen folgende Wahlvorschläge eingereicht worden (Personen in alphabetischer Reihenfolge):

  1. Frost, Martina, w, 20.06.1970, Polizistin, wohnhaft Zimikerweg 4, 8604 Volketswil, von Volketswil (ZH), Parteilos
  2. Mangone, Susanne (Susan), w, 28.02.1967, Klassenassistentin, wohnhaft Burgstrasse 16, 8604 Volketswil, von Aarwangen (BE), Parteilos

In Anwendung von Art. 6 der Kirchgemeindeordnung sowie § 53 Gesetz über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am Freitag, 5. Mai 2023, angesetzt, innert welcher frühere Wahlvorschläge zurückgezogen, geändert oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Volketswil, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil, eingereicht werden können.

Wählbar ist jede Person, die in der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde stimmberechtigt ist und den politischen Wohnsitz in der Politischen Gemeinde Volketswil hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Heimatort und Zugehörigkeit zu einer politischen Partei auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich kann der Rufname angegeben werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 stimmberechtigten, evangelisch-reformierten Personen der Gemeinde Volketswil unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden. Formulare für die Wahlvorschläge sind auf www.volketswil.ch/politik/wahlen-und-abstimmungen sowie bei der Gemeindeverwaltung Volketswil, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil, erhältlich.

Es hat sich bereits herausgestellt, dass gemäss § 54 GPR die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt sind. Am Sonntag, 3. September 2023, wird eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet entweder am 19. oder 26. November 2023, statt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Uster, Morfweg 7, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Für den Fristenlauf ist die Online-Publikation auf www.volketswilernachrichten.ch am Freitag, 28. April 2023, massgebend.

Freitag, 28. April 2023

Gemeinderat Volketswil
volketswil.ch