Volketswil, 28. April 2023
Mit Beschluss vom 18. April 2023 hat der Gemeinderat folgende Kredite als gebundene Ausgaben in Anwendung von § 103 des Gemeindegesetzes bewilligt:
Strasse: Fr. 415‘000.00 (inkl. MWST) für die Belagssanierung Ackerstrasse
Wasserversorgung: Fr. 459'000.00 (inkl. MWST) für den Leitungsersatz Ackerstrasse
Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Die Akten liegen vom 28. April bis 5. Mai 2023 während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Volketswil, Abteilung Tiefbau und Werke, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil, zur Einsichtnahme auf.
Gemeinderat Volketswil