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Auflage Bauprojekte vom 17. März – 6. April 2023

Püntstrasse 23, Kindhausen

Bauherrschaft: Myriam Müll, Püntstrasse 23, 8604 Volketswil

Projektverfasser: WIGASOL Wintergarten Effretikon, Rikonerstrasse 21, 8307 Effretikon

Projekt: Anbau einer Sitzplatzüberdachung mit Wind- und Wetterschutz, Vers.-Nr. 1530, Kat.-Nr. 4124, Wohnzone zweigeschossig (W2/35)

Bergstrasse 50, Kindhausen

Bauherrschaft: Reto und Andrea Flükiger, Bergstrasse 50, 8604 Volketswil

Projektverfasser / Vertretung: Energie Studio GmbH, Kirchstrasse 18, 8153 Rümlang

Projekt: Neubau zwei Luft-/Wasser-Wärmepumpen, Aussen-aufstellung, Vers.-Nr. 2196, Kat.-Nr. 7079, Wohnzone zweigeschossig (W2/35)

Hasenmatt 6, Kindhausen

Bauherrschaft: Martina und Marc Schulthess, Hasenmatt 6, 8604 Volketswil

Projektverfasser / Vertretung: Kambium Holzbau AG, Sagiweg 4, 8303 Bassersdorf

Projekt: Anbau einer Sitzplatzüberdachung, Vers.-Nr. 1998, Kat.-Nr. 5276, Wohnzone zweigeschossig (W2/35)

Die Pläne liegen während der 20-tägigen Auflagefrist auf und können während den Schalteröffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Hochbau, eingesehen werden. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Während der Planauflage können Baurechtsentscheide schriftlich bei der zuständigen Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.

Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG).