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Ersatzwahl eines Mitglieds der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Volketswil

Aufgrund des Rücktritts von Roger Waber als Mitglied der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Volketswil, ist ein Mitglied für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026 zu wählen. In Anwendung von Art. 6 der Kirchgemeindeordnung Volketswil sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens Mittwoch, 12. April 2023, (Ablauf der Frist von 40 Tagen) Wahlvorschläge beim Gemeinderat Volketswil, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil, einzureichen.

Wählbar ist jede Person, die in der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde stimmberechtigt ist und den politischen Wohnsitz in der Politischen Gemeinde Volketswil hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Heimatort und Zugehörigkeit zu einer politischen Partei auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich kann der Rufname angegeben werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 stimmberechtigten, evangelisch-reformierten Personen der Gemeinde Volketswil unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Volketswil, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil, eingereicht werden.

Formulare für die Wahlvorschläge sind auf www.volketswil.ch/politik/wahlen-und-abstimmungen sowie bei der Gemeindeverwaltung Volketswil, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil, erhältlich.

Sofern die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind, erklärt der Gemeinderat die vorgeschlagene Person als gewählt. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am Sonntag, 3. September 2023, eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt.

Ein allfälliger zweiter Wahlgang für die Ersatzwahl eines Mitglieds der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Volketswil für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026 wird entweder am 19. oder 26. November 2023 durchgeführt. Gemäss § 84 a GPR gelten Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang auch für den zweiten Wahlgang. Es müssen somit keine neuen Wahlvorschläge eingereicht werden. In Anwendung von § 84 a Abs. 2 können jedoch bei der Gemeindeverwaltung Volketswil, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil, bis zehn Tage nach dem ersten Wahlgang (3. September 2023) bestehende gültige Wahlvorschläge zurückgezogen werden oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Uster, Morfweg 7, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten. Für den Fristenlauf ist die Online-Publikation auf www.volketswilernachrichten.ch am Freitag, 3. März 2023, massgebend.

 

Freitag, 3. März 2023

 

Gemeinderat Volketswil
volketswil.ch