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Ersatzwahl eines Mitglieds der Sozialbehörde Volketswil für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026; Definitive Wahlvorschläge

Nach Ablauf der zweiten Frist von sieben Tagen für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Sozialbehörde Volketswil für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026 liegen folgende definitive Wahlvorschläge vor (Personen in alphabetischer Reihenfolge):
 

1.   Egloff, Janine, w, 16.08.1972, Kfm. Angestellte, Winterthurerstrasse 14, 8605 Gutenswil, Volketswil, FDP

2.   Forrer, Patricia, w, 12.02.1986, Kauffrau, Schmiedgasse 27, 8604 Volketswil,  Wildhaus-Alt St. Johann, Wildhaus (SG), Parteilos

3.   Grüebler, Michael, m, 13.05.1974, Co-Direktor, Im Chapf 7, 8604 Volketswil, Volketswil, Grüne

4.   Holzmann, Maya, w, 06.02.1954, Rentnerin, Bachtelweg 13, 8604 Volketswil, Buchrain (LU), Die Mitte

5.   Pinsini, Andreas Daniele, m, 07.10.1966, Katechet, Jugendarbeiter, Steinmüri 8a, 8604 Volketswil, Homburg (TG), GLP


Die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind nicht erfüllt.

Die Urnenwahl wird am Sonntag, 12. März 2023, durchgeführt. In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 55 Abs. 1 GPR wird ein leerer Wahlzettel verwendet. Dem Wahlzettel wird ein Beiblatt beigelegt.

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 18. Juni 2023, statt. Gemäss § 84 a GPR gelten Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang auch für den zweiten Wahlgang. Es müssen somit keine neuen Wahlvorschläge eingereicht werden. In Anwendung von § 84 a Abs. 2 können jedoch bei der Gemeindeverwaltung Volketswil, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil, bis zehn Tage nach dem ersten Wahlgang (22. März 2023) bestehende gültige Wahlvorschläge zurückgezogen werden oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Politischen Gemeinde Volketswil hat.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Für den Fristenlauf ist die Online-Publikation auf www.volketswilernachrichten.ch am Freitag, 23. Dezember 2022, massgebend.

Freitag, 23. Dezember 2022

Gemeinderat Volketswil
volketswil.ch