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Kommunale Nutzungsplanung Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO)

Umsetzung der interkantonalen Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB);
öffentliche Auflage

Der Gemeinderat hat am 14. Dezember 2022 beschlossen:

Die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) zur Umsetzung der interkantonalen Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) wird im Sinne von § 7 Abs. 2 Planungs- und Baugesetz (PBG) zur öffentlichen Auflage verabschiedet.

Planauflage

Die öffentliche Auflage und Anhörung dauert 60 Tage. Sie beginnt am 6. Januar und endet am 7. März 2023. Während dieser Zeit können die entsprechenden Unterlagen in der Gemeindeverwaltung, Abteilung Hochbau, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten oder auf
www.volketswil.ch (Information / Projekte / Auflageprojekte) eingesehen werden.

Innert dieser Auflagefrist ist jedermann berechtigt, sich zum Inhalt der Teilrevision schriftlich zu äussern. Allfällige Einwendungen sind bis spätestens 7. März 2023 (Datum Poststempel) schriftlich an den Gemeinderat Volketswil zu richten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung entschieden.

Gemeinderat