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ZPG Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 7. Dezember 2022

Zürcher Planungsgruppe Glattal ZPG
Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 7. Dezember 2022

 

  1. Genehmigung Protokoll Delegiertenversammlung vom 14. September 2022
  2. Verabschiedung Teilrevision 2021 des regionalen Richtplans Glattal zur Festsetzung durch Regierungsrat Kanton Zürich
  3. Verabschiedung Teilrevision GEFD (Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf) des regionalen Richtplans Glattal zur Festsetzung durch Regierungsrat Kanton Zürich

Gegen die Beschlüsse können, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, folgende Rechtsmittel ergriffen werden:

-    wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a und § 22 Abs. 1 VRG).
-    wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen schriftlich Rekurs (§ 19 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c Ziff. 4 sowie § 20 Abs. 1 und § 22 VRG).

Die Kosten des Rekursverfahrens hat in der Regel die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Die Beschlüsse zur Verabschiedung der Teilrevisionen 2021 und GEFD des regionalen Richtplans unterliegen gemäss Art. 16 der Statuten der ZPG dem fakultativen Referendum. Einer Abstimmung an der Urne unterliegen die Beschlüsse der Delegiertenversammlung,

-    wenn 1'000 Stimmberechtigte innert 60 Tagen nach der amtlichen Publikation des Beschlusses der Delegiertenversammlung gemäss Art. 11 der Statuten beim Verbandsvorstand das schriftliche Begehren um Anordnung einer Urnenabstimmung einreichen;
-    wenn ein Drittel der Mitglieder der Delegiertenversammlung innert 14 Tagen nach der Beschlussfassung ein solches Begehren stellt.

Das Begehren um Anordnung einer Urnenabstimmung ist zuhanden des Verbandsvorstandes beim Sekretariat der Zürcher Planungsgruppe Glattal (ZPG), Neuhofstrasse 34, 8600 Dübendorf, einzureichen.        
Die Beschlüsse und Unterlagen zu den Teilrevisionen 2021 und GEFD des regionalen Richtplans liegen während der Referendumsfrist bei den Gemeindeverwaltungen der Verbandsgemeinden und im Sekretariat der ZPG öffentlich zur Einsicht auf. Sie sind auch auf der Homepage der ZPG aufgeschaltet (www.zpg.ch).