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Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2022

Die Gemeindeversammlung hat am 2. Dezember 2022 folgende Beschlüsse gefasst:

Politische Gemeinde:

  1. Finanzen; Genehmigen des Budgets 2023 der Politischen Gemeinde und Festsetzen des Steuerfusses.
  2. Standortförderung; Genehmigen des jährlich wiederkehrenden Kredites von Fr. 250'000.00.
  3. Nutzungsplanung; Genehmigen der Teilrevision Bau- und Zonenordnung «Gestaltungsplanpflicht Luegisland».

 

Rechtsmittel:

Beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, können, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich folgende Rechtsmittel ergriffen werden:

  • innert 5 Tagen Rekurs wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung, sofern sie in der Versammlung gerügt wurden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a Abs. 2 und § 22 Abs. 1 VRG)
  • innert 30 Tagen Rekurs wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung (§ 19 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 Abs. 1 und § 22 Abs. 1 VRG)

Die Rechtsmittel müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Beschlüsse und das Protokoll liegen ab Montag, 12. Dezember 2022 zu den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung, Sekretariat Gemeinderat, 3. OG, zur Einsicht auf.

Gemeindeverwaltung Volketswil
volketswil.ch