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1. Auflage nach Art. 15 UVPV bzw. § 314 PBG

RZO AG Recycling Züri Oberland

Neubau Verwertungs- und Aufbereitungsanlage für Abbruch-Asphalt, Im Chies, Kat.-Nr. 5467, Industriezone mit mittlerer Ausnützung (I b), mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), öffentliche Auflage

I.  Neubau Verwertungs- und Aufbereitungsanlage für 40'000 – 60'000 Tonnen Abbruch-Asphalt pro Jahr, Im Chies, 8604 Volketswil, Kat.-Nr. 5467 (8384), Industriezone (I b); mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) betreffend Anlagen für die Trennung oder mechanische Behandlung von mehr als 10'000 t Abfällen pro Jahr (Anlagetyp 40.7a gemäss Anhang UVPV)

II.  Im Sinne von Art. 15 der Verordnung über die Umweltver-träglichkeitsprüfung (UVPV) sowie § 314 PBG werden vom 16. September – 6. Oktober 2022 öffentlich aufgelegt (20 Tage):

  • Baugesuchsunterlagen
  • Umweltverträglichkeitsbericht (UVB)

III.  Die Auflage findet über die ganze Frist während der ordentlichen Bürozeiten bei der Gemeindeverwaltung Volketswil, Zentralstrasse 21, Abteilung Hochbau, 2. OG, statt.

IV.  Innert der Auflagefrist kann im Sinne von § 315 PBG die Zustellung des baurechtlichen Entscheids verlangt werden. Dieses Begehren ist schriftlich bis am letzten Tag der Auflagefirst (Datum des Poststempels) bei der örtlichen Baubehörde einzureichen. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt.