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Aufhebung des Feuerverbots ab Donnerstag, 25. August 2022, 12.00 Uhr

Mit den Niederschlägen sowie dem Temperaturrückgang in den vergangenen Tagen hat sich das Brandrisiko vermindert. Der Gemeinderat hat daher am 25. August 2022 beschlossen, ihre am 27. Juli 2022 erlassenen absoluten Feuerverbote im Freien per Donnerstag, 25. August 2022, 12.00 Uhr, wieder aufzuheben.

Das vom Kanton angeordnete Feuerverbot im Waldgebiet und in Waldesnähe (Sicherheitsabstand 50 Meter) gilt weiterhin. Vom Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden.

Feuerwerk darf nur mit ausdrücklicher polizeilicher Bewilligung gemäss den kommunalen Polizeiverordnungen abgebrannt werden.

Wegen der anhaltenden Trockenheit ist weiterhin erhöhte Vorsicht im Umgang mit Feuer geboten. Die Bevölkerung wird aufgerufen, alle Vorsichtsmassnahmen zu treffen, um Brände zu verhindern.

Gegen die Aufhebungsanordnungen der einzelnen Gemeinden kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bau­rekursgericht des Kantons Zürich, Selnaustrasse 32, 8001 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden.

Gemeinderat Volketswil

volketswil.ch