Volketswil, 26. August 2022
Mit Beschluss vom 23. August 2022 hat der Gemeinderat folgenden Kredit als gebundene Ausgabe in Anwendung von § 103 des Gemeindegesetzes bewilligt:
Fr. 318‘000.00 (inkl. MWST) für die Belagssanierung Walbergstrasse und Gehweg Burgstrasse
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Die Akten liegen vom 26. August bis 1. September 2022 während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Volketswil, Abteilung Tiefbau und Werke, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil, zur Einsichtnahme auf.
Gemeinderat Volketswil