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Allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot

Wegen der extremen Trockenheit und der steigenden Brandgefahren hat der Gemeinderat Volketswil per sofort ein generelles Feuerverbot angeordnet. Das Entfachen von offenen Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk sind somit nicht mehr gestattet.

Aufgrund der grossen Gefahren für Mensch, Natur und Sachwerte haben alle Exekutivbehörden im Bezirk Uster ab sofort ein allgemeines Feuerverbot ausgesprochen. Verboten sind:

  • Offene Feuer im Freien. Das Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden eingerichteten Feuerstellen sowie Gärten und Balkone.
  • Das Grillieren mit Grillutensilien, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrieben werden. Das Verwenden von Gasgrills ist jedoch erlaubt.
  • Das Abbrennen von Feuerwerk.

Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf. Für eine Aufhebung sind ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen notwendig.

Gegen diese Anordnung kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Selnaustrasse 32, 8001 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Der Rekurs muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung enthalten. Einem Rekurs gegen diese Verfügung wird aufgrund der Gefahrenlage die aufschiebende Wirkung entzogen.

 

Gemeinderat Volketswil
volketswil.ch