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Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Wegen der anhaltenden Trockenheit besteht grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5). Die kantonale Baudirektion hat deshalb ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ab heute, 21. Juli 2022, 12.00 Uhr, verfügt.

Demnach ist verboten

  • im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.). Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und -grills.
  • Im Wald und bis 200 Meter vom Waldrand entfernt ist es verboten, Feuerwerk (Raketen, Vulkane usw.) abzufeuern oder Brauchtumsfeuer (Höhenfeuer, 1.-August-Feuer) zu entfachen.

Der Entscheid über allfällige Massnahmen auf dem gesamten Gemeindegebiet hinsichtlich der Nationalfeier am 1. August wird zu gegebener Zeit gefällt (Umgang mit Höhenfeuer und Feuerwerk).

Weitere Informationen finden Sie auf www.waldbrandgefahr.ch und www.zh.ch/waldbrandgefahr