Zürcher Planungsgruppe Glattal ZPG
Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 29. Juni 2022
Gegen die Beschlüsse können, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, folgende Rechtsmittel ergriffen werden:
Die Kosten des Rekursverfahrens hat in der Regel die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.