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Dauernde Verkehrsanordnung

Auf Antrag der Gemeinde Volketswil vom 21. September 2021 bzw. vom 30. Mai 2022 hat die Kantonspolizei Zürich folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Volketswil, Zentralstrasse

Gestützt auf das verkehrstechnische Gutachten vom 23. Mai 2022 wird die Ausserortshöchstgeschwindigkeit von 80 km/h, im Abschnitt Zimikonkreisel (ab Kandelaber-Nr. G627) bis auf Höhe Gartenweg (Kandelaber-Nr. 638), auf einer Strecke von circa 340 m, auf 60 km/h beschränkt.

Verfügende Stelle:

Kantonspolizei Zürich – Verkehrstechnische Abteilung

Rechtliche Hinweise:

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach,8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Rekurs gegen die unterstützenden, baulichen Massnahmen sind an das Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, zu richten.

Frist: 30 Tage

Anmeldestelle:

Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich

Publizierende Stelle:

Gemeinde Volketswil

Gemeindeverwaltung Volketswil
volketswil.ch