Betrifft: 8604 Volketswil
Verkehrsanordnung:
Auf Antrag der Gemeinde Volketswil vom 3. Mai 2022 hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30km/h
Auf folgenden Strassenabschnitten wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgesetzt:
Volketswil, Gutenswil, Tempo-30-Zone Dorfstrasse Süd / Im Amt
- Dorfstrasse, Abschnitt Winterthurerstrasse bis Liegenschaft Dorfstrasse 10
- Im Amt, Abschnitt Winterthurerstrasse bis Liegenschaft Im Amt 10 (Ostecke Kat.-Nr.7925, Siedlungsrand)
- Verbindungsweg Im Amt und Winterthurerstrasse 18 (Kat.-Nr. 8280)
- Rebenweg, Abschnitt Im Amt bis Liegenschaft Im Amt 15b (Nordecke Kat.-Nr.8137, Siedlungsrand)
- Hagmerweg, Einmündungsbereich Im Amt
Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich – Verkehrstechnische Abteilung
Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begrün-dung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeich-nen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 27. Juni 2022
Einsichtnahme:
Die Akten können vom 27. Mai bis 27. Juni 2022 während den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Tiefbau und Werke, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil eingesehen werden.
Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich
Publizierende Stelle:
Gemeinde Volketswil