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Dauernde Verkehrsanordnung: Gutenswil, Tempo-30-Zone Dorfstrasse Süd / Im Amt

Betrifft: 8604 Volketswil

Verkehrsanordnung:

Auf Antrag der Gemeinde Volketswil vom 3. Mai 2022 hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30km/h

Auf folgenden Strassenabschnitten wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgesetzt:

Volketswil, Gutenswil, Tempo-30-Zone Dorfstrasse Süd / Im Amt

-  Dorfstrasse, Abschnitt Winterthurerstrasse bis Liegenschaft Dorfstrasse 10
-  Im Amt, Abschnitt Winterthurerstrasse bis Liegenschaft Im Amt 10 (Ostecke Kat.-Nr.7925, Siedlungsrand)
-  Verbindungsweg Im Amt und Winterthurerstrasse 18 (Kat.-Nr. 8280)
-  Rebenweg, Abschnitt Im Amt bis Liegenschaft Im Amt 15b (Nordecke Kat.-Nr.8137, Siedlungsrand)
-  Hagmerweg, Einmündungsbereich Im Amt

Verfügende Stelle:

Kantonspolizei Zürich – Verkehrstechnische Abteilung

Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begrün-dung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeich-nen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Frist: 30 Tage

Ablauf der Frist: 27. Juni 2022

Einsichtnahme:
Die Akten können vom 27. Mai bis 27. Juni 2022 während den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Tiefbau und Werke, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil eingesehen werden.

Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich

Publizierende Stelle:
Gemeinde Volketswil