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Dauernde Verkehrsanordnung: Begegnungszone Dorfkern Gutenswil

Betrifft: 8604 Volketswil

Verkehrsanordnung:

Auf Antrag der Gemeinde Volketswil vom 3. Mai 2022 hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Begegnungszone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 20 km/h

Volketswil, Gutenswil, Dorfkern Gutenswil.
Die folgenden Strassen werden als Begegnungszone signalisiert. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h, die Fussgänger haben Vortritt und das Parkieren von Fahrzeugen ist nur an den gekennzeichneten Stellen erlaubt:

-  Dorfstrasse, Abschnitt Pfäffikerstrasse bis Liegenschaft Dorfstrasse 10
-  Lendisbühlstrasse, Abschnitt Dorfstrasse bis Baumgartenweg
-  Alte Schulhausstrasse
-  Verbindungsweg zwischen Alte Schulhausstrasse und Winterthurerstrasse

Verfügende Stelle:

Kantonspolizei Zürich - Verkehrstechnische Abteilung

Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 27. Juni 2022

Einsichtnahme:
Die Akten können vom 27. Mai bis 27. Juni 2022 während den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Tiefbau und Werke, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil eingesehen werden.

Anmeldestelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich

Publizierende Stelle:
Gemeinde Volketswil