Anmelden | Registrieren
Amtliche Anzeige

Grabenwisstrasse; Strassensanierung, Öffentliche Planauflage

Das genannte Projekt wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt.

Bei der Grabenwisstrasse werden die Randabschlüsse und der Deckbelag erneuert. Der bestehende Fussgängerstreifen wird aufgehoben und durch einen Fussgängerübergang mit Mittelschutzinsel ersetzt. Für die Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus werden die beiden Fussgängerübergänge mit Vertikalversätzen erstellt und zwischen den beiden Fussgängerübergängen zusätzlich zwei Belagskissen eingebaut.

Angaben zur Auflage

Die Projektunterlagen liegen während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Volketswil, Abteilung Tiefbau und Werke, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil zur öffentlichen Einsichtnahme auf und können während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Das Gemeindehaus bleibt am 26. Mai (Auffahrt) und am 6. Juni (Pfingstmontag), geschlossen.

Rechtliche Hinweise

Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Das Verfahren ist für die unterliegende Partei in der Regel kostenpflichtig (§ 13 Abs. 2 VRG). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).

Frist: 30 Tage

Ablauf der Frist: 7.6.2022

Kontaktstelle

Gemeindeverwaltung Volketswil, Abteilung Tiefbau und Werke, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil

Bemerkungen

Die Auflagedokumente finden Sie unter www.volketswil.ch/projekte/auflageprojekte.