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Kommunale Nutzungsplanung Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO)

Änderung der Bauordnung „Gestaltungsplanpflicht Luegisland“, Gutenswil;
öffentliche Auflage

Der Gemeinderat hat am 19. April 2022 beschlossen:

Die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) zur Änderung der Bauordnung „Gestaltungsplanpflicht Luegisland“ im Sinne von § 7 Abs. 2 Planungs- und Baugesetz (PBG) wird zur öffentlichen Auflage verabschiedet.

Planauflage

Die öffentliche Auflage und Anhörung dauert 60 Tage. Sie beginnt am 29. April und endet am 28. Juni 2022. Während dieser Zeit können die entsprechenden Unterlagen in der Gemeindeverwaltung, Abteilung Hochbau, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten oder auf
www.volketswil.ch(Information/Projekte/Auflageprojekte) eingesehen werden.

Innert dieser Auflagefrist ist jedermann berechtigt, sich zum Inhalt der Teilrevision schriftlich zu äussern. Allfällige Einwendungen sind bis spätestens 28. Juni 2022 (Datum Poststempel) schriftlich an den Gemeinderat Volketswil zu richten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung entschieden.

Gemeinderat