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Aufhebung von Verkehrsbaulinien an der Grindelstrasse

Mit Verfügung vom 14. März 2022 hat die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich die teilweise ersatzlose Aufhebung der Verkehrsbaulinien entlang der Grindelstrasse genehmigt.

Gegen den Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2021 sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Volkswirtschaftsdirektion vom 14. März 2022 kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung bzw. Zustellung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Die Unterlagen liegen während der Rekursfrist vom 25.3.- 25.4.2022 in der Gemeindeverwaltung (Bauabteilung) zur öffentlichen Einsicht auf.

Gemeindeverwaltung Volketswil
Abteilung Tiefbau und Werke