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Plangenehmigungsgesuch für Starkstromanlagen: Gemeinde Volketswil

Standort: 8604 Volketswil

S-0176923.1
Unterwerk Kindhausen
- Neubau auf der Parzelle 3444 der Gemeinde Volketswil

Koordinaten: 2693604/1250906

L-0233428.1
20 kV-Kabel zwischen dem Unterwerk Kindhausen und der Transformatorenstation Landenberg

  • Neubau von Kabelschutzrohranlagen im Bereich des neuen Unterwerks Kindhausen für die späteren Hochspannungskabel Aufzählung
  • Kabeleinzug des 20 kV-Kabels UW Kindhausen - TS Landenberg in teils bestehende Rohr­anlage für den Eigenbedarf des neuen Unterwerks bis zur endgültigen Erschliessung durch die 110-kV-Leitung der Axpo (Projekt folgt später)

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich EKZ, Dreikönigstrasse 18, 8022 Zürich, die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.

Die Gesuchsunterlagen werden vom 18. Februar bis 21. März 2022 in der Gemeinde­verwaltung, während den Bürozeiten öffentlich aufgelegt.

Rechtliche Hinweise

Enteignungsbann
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungs­gesetztes (EntG; SR 711) zur Folge.

Einsprachen, Einwände und Begehren
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist bei der Kontaktstelle Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Ein­sprachen und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind bei der Kontaktstelle einzu­reichen.

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 21. März 2022

Kontaktstelle:
Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf


Gemeindeverwaltung Volketswil
volketswil.ch