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Erneuerungswahlen Mitglieder der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2022 – 2026

Der Gemeinderat als wahlleitende Behörde ordnete den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2022 – 2026 auf den 27. März 2022 an. Gemäss Art. 6 Gemeindeordnung Politische Gemeinde ist an der Urne zu wählen

  • 7 Mitglieder und Präsident/in Gemeinderat
  • 4 Mitglieder Sozialbehörde
  • 5 Mitglieder und Präsident/in Rechnungsprüfungskommission

Als wahlleitende Behörde gemäss 18 Abs. 1 GPR, in Verbindung mit Art. 7 und 8 Schulgemeindeordnung wird die Politische Gemeinde gleichzeitig folgende Wahl für die Schulgemeinde durchführen:

  • 9 Mitglieder und Präsident/in Schulpflege

In Anwendung von Art. 7 Gemeindeordnung Politische Gemeinde, in Verbindung mit Art. 9 Schulgemeindeordnung werden leere Wahlzettel verwendet. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat.

Für jede Behörde wird den Wahlunterlagen (§ 61 Gesetz über die politischen Rechte (GPR), in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und Art. 7 Gemeindeordnung Politische Gemeinde) ein Beiblatt beigelegt, auf dem Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt werden, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen sind. Stimmberechtigte, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein wollen, haben sich bis spätestens Freitag, 21. Januar 2022, bei der Gemeindeverwaltung Volketswil, Abteilung Präsidiales, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil, schriftlich zu melden. Sie geben an, für welche Behörde Sie kandidieren und teilen Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort mit. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei sowie der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden (§ 24 Abs. 1 und 2 VPR).

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

Volketswil, 7. Januar 2022

Gemeindeverwaltung Volketswil
volketswil.ch