Anmelden | Registrieren
Amtliche Anzeige

Genehmigung revidierte Grundwasserschutzzonen Trinkwasserfassungen Edlibrunnen und Seewadel (Grundwasserrecht g 15-8)

Gestützt auf Art. 20 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer und § 35 des Einführungsgesetzes zum Gewässerschutzgesetz hat das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft mit Verfügung Nr. GWV 2021-0279 vom 1. Dezember 2021 die mit Beschluss des Gemeinderates Volketswil vom 2. November 2021 festgesetzten, überarbeiteten Grundwasserschutzzonen um die Grundwasserfassungen Edlibrunnen und Seewadel und die entsprechenden Reglemente genehmigt.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Entscheide der Rekursinstanz sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Die Akten können vom 7. Januar bis 7. Februar 2022 während den üblichen Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Volketswil, Abteilung Tiefbau und Werke, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil, eingesehen werden.