Anmelden | Registrieren
Amtliche Anzeige

Kommunale Gebühren

Neuerlass Gebührentarif Sicherheit
per 1. Januar 2022

Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 5 der kommunalen Gebührenverordnung an seiner Sitzung vom 16. November 2021 mit Beschluss Nr. 282 die Tarifänderung im Bereich Sicherheit genehmigt und per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt.

Der Beschluss und die Akten liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Sicherheit, zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf.

Rechtsmittel
Gegen den am 16. November 2021 festgesetzten Gebührentarif kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

 

Gemeinderat Volketswil
volketswil.ch