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Natur- und Heimatschutz Verzicht auf Unterschutzstellung Verzicht auf Aufnahme ins kommunale Inventar schützenswerter Objekte

Der Gemeinderat hat am 7. September 2021 beschlossen:

Auf eine Unterschutzstellung des Wohnhauses mit
Ökonomieteil Vers.-Nr. 479, Chappelistrasse 2, auf dem
Grundstück Kat.-Nr. 5990, Hegnau, 8604 Volketswil, wird
verzichtet.

Auf eine Aufnahme des Wohnhauses mit Ökonomieteil ins
Inventar der kunst- und kulturhistorischen Objekte wird
verzichtet.

Die massgebenden Unterlagen liegen während der
Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Hochbau,
zur Einsichtnahme auf.

Frist: 30 Tage / Aktenauflage: 17. September - 18. Oktober
2021

Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG)

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 30 Tagen, von
der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht
des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben
werden.

Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift
muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der
angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen
Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich
beizulegen. Materielle und formelle Urteile des
Baurekursgerichts sind kostenpflichtig, die Kosten hat die im
Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Gemeindeverwaltung Volketswil
Abteilung Hochbau