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Gemeinde Volketswil, Zentralstrasse, hindernisfreier Umbau Bushaltestelle Zimikon - Öffentliche Planauflage

Das genannte Projekt wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt.

Die Bushaltestelle Zimikon wird in Richtung Bahnhof Schwerzen­bach und in Richtung Hegnau hindernisfrei umgebaut.

Angaben zur Auflage
Gemeindeverwaltung Volketswil, Abteilung Tiefbau und Werke, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil

Das Projekt ist, soweit möglich, vor Ort ausgesteckt. Die Projektunter­lagen und der Landerwerbsplan liegen, nebst einem Verzeichnis sämtlicher für die Abtretung von Rechten oder für die Leistung von Beiträgen in Anspruch genommenen Personen sowie der an sie ge­stellten Ansprüche, zur Einsicht auf.

Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage des Kantons unter www.tiefbauamt.zh.ch digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen.

Rechtliche Hinweise
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden.
Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend ge­macht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu be­zeichnen und soweit möglich beizulegen (§17 StrG; §§21 ff. VRG, LS 175.2).
Das Verfahren ist für die unterliegende Partei in der Regel kosten­pflichtig (§13 Abs. 2 VRG). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kon­taktstelle einzureichen (§17 StrG; §§ 21 ff. VRG).

Ergänzende rechtliche Hinweise
Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist, in schriftlicher Form an die Gemeinde Volketswil zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Reali­sieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich einzureichen.

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 18.10.2021

Kontaktstelle:
Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich