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Zentralstrasse: Hindernisfreier Ausbau Bushaltestelle Dorf / öffentliche Planauflage

Das genannte Projekt wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt.

Die beiden Bushaltestellen Dorf werden mit hohen Haltekanten hindernisfrei ausgebaut. Das Projekt ist - soweit darstellbar - ausgesteckt bzw. markiert.

Die Projektunterlagen liegen während 30 Tagen vom 6. August 2021 an in der Gemeindeverwaltung Volketswil, Abteilung Tiefbau und Werke, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil zur Einsichtnahme auf.
Die Planauflage dauert vom Freitag, 6. August bis Montag, 6. September 2021.

Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist in schriftlicher Form beim Gemeinderat Volketswil, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil Einsprache erhoben werden.
Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen (§17 StrG; §§21 ff. VRG, LS 175.2).

Gemeindeverwaltung Volketswil