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Schulgemeindeversammlung 4. Dezember 2020

Schulgemeindeversammlung vom 4. Dezember 2020

Die Schulgemeindeversammlung hat am 4. Dezember 2020 mit zwei Änderungsanträgen folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Genehmigung Budget der Schulgemeinde für das Jahr 2021 und Festsetzung des Steuerfusses  

 

Rechtsmittel:
Gegen diese Beschlüsse können, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich folgende Rechtsmittel ergriffen werden:

  • innert 5 Tagen Rekus wegen Verletzung der politischen Rechte sowie der Vorschriften über ihre Ausübung (§19 Abs. 1 lit. c.i.V.m § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG).
    Der Rekurs in Stimmrechtssachen gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Schulgemeindeversammlung setzt insbesondere voraus, dass diese bereits in der Versammlung von irgendeiner Person gerügt worden ist (§ 21a Abs. 2 VRG).
  • innert 30 Tagen für einen ordentlichen Rekurs sowie die Berichtigung des Protokolls.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist soweit möglich beizulegen.
Das Versammlungsprotokoll mit den gefassten Beschlüssen liegt während den ordentlichen Öffnungszeiten in der Schulverwaltung, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil zur Einsicht auf.

Schulpflege Volketswil

www.schule-volketswil.ch