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Verkaufsoffene Sonntage 2022 und 2023

Der Gemeinderat bezeichnet für die Jahre 2022 und 2023 die nachstehenden Sonntage, an denen für das ganze Gemeindegebiet den Verkaufsgeschäften das Offenhalten sowie das bewilligungsfreie Beschäftigen von Arbeitnehmen­den gestattet sind:

 

Jahr 2022

Jahr 2023

1. Sonntag, 24. April

1. Sonntag, 30. April

2. Sonntag, 30. Oktober

2. Sonntag, 29. Oktober

3. Sonntag, 11. Dezember

3. Sonntag, 10. Dezember

4. Sonntag, 18. Dezember

4. Sonntag, 17. Dezember

                              

Vorbehalten bleiben allfällige Änderungen des Ruhetags- und Ladenöffnungs­gesetzes, des Arbeitsgesetzes oder weiterer arbeitsrechtlicher Bestimmungen, sowie Einschränkungen oder eine Absage durch die zuständigen Behörden gestützt auf die geltenden Vorgaben des Bundes, gemäss der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Verordnung besondere Lage).

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen vom Empfang bzw. der Publikation an gerechnet, bei der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich, Neumühlequai 10, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift ist im Doppel einzureichen und hat einen Antrag mit Begründung zu enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.

 

Gemeinderat Volketswil
volketswil.ch