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Natur- und Heimatschutz

Der Gemeinderat hat am 1. Juni 2021 beschlossen:

Der Wohnhaus Gebäudeteil Vers.-Nr. 208, Pfäffikerstrasse 2a, 8604 Volketswil, Kat.-Nr. 4356, wird unter Schutz gestellt. Die Unterschutzstellung erfolgt mittels verwaltungsrechtlichem Vertrag gemäss § 205 lit. c. PBG.

Auf eine Unterschutzstellung der Gebäudeteile Vers.-Nrn. 1495, 1449, 1452 auf den Grundstücken Kat.-Nrn. 4651, 3759, 3758 an der Pfäffikerstrasse 2b – 2d, 8604 Volketswil, wird verzichtet.

Die Gebäude Vers.-Nrn. 1495, 1449, 1452 (Inventar-Nummer 122) werden aus dem Inventar der kunst- und kulturhistorischen Objekte entlassen.

Die massgebenden Unterlagen liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Hochbau, zur Einsichtnahme auf.

Frist: 30 Tage / Aktenauflage: 11. Juni - 12. Juli 2021

Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG)

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden.

Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig, die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Gemeindeverwaltung Volketswil
Abteilung Hochbau