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Rückschnitt von Hecken, Bäumen und Sträuchern

Die Gemeinde Volketswil bittet alle Grundstücksbesitzer/innen zu überprüfen, ob die Bepflanzungen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Werden diese verletzt, sind die Bepflanzungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (siehe Abbildungen) bis zum 31. Mai 2021 zurückzuschneiden.

Bei Einmündungen, Kurven sowie Ein-/Ausfahrten dürfen Pflanzen eine Höhe von maximal 80 cm aufweisen, um die vorgeschriebenen Sichtweiten einhalten zu können. Beachten Sie, dass Hausnummern und Signalisationen immer gut sichtbar sind. Strassenbeleuchtung und Hydranten dürfen nicht durch Pflanzenwuchs verdeckt werden.

Bäume und Sträucher die den öffentlichen Grund überwachsen, sind vom Grundeigentümer auf das erforderliche Lichtraumprofil von 2,65 m bzw. 4,5 m zurückzuschneiden.

Haben Sie Fragen? Gerne dürfen Sie sich unter bau(at)volketswil.ch oder 044 910 23 23 melden.

Volketswil, 16. April 2021, Abteilung Tiefbau und Werke