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Kanalsanierung 2021

Kredit als gebundene Ausgabe

Mit Beschluss vom 23. März 2021 hat der Gemeinderat folgenden Kredit als gebundene Ausgabe in Anwendung von § 103 des Gemeindegesetzes bewilligt:

Fr. 140‘000.00 (inkl. MWST) für die Kanalsanierung 2021

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Die Akten liegen vom 26. März bis 1. April 2021 während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Volketswil, Abteilung Tiefbau und Werke, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil, zur Einsichtnahme auf.

Gemeinderat Volketswil

volketswil.ch