Anmelden | Registrieren

Totalrevidierte Gemeindeordnung

Erstellt von Gemeinderat Volketswil | |   Amtliche Mitteilung

Der Gemeinderat hat die Totalrevision der heute geltenden Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Volketswil abgeschlossen und zuhanden der vorberatenden Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2020 verabschiedet. Die Urnenabstimmung erfolgt voraussichtlich am 27. September 2020.

Die heute geltende Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde stammt aus dem Jahre 2009 und wurde per Amtsantritt 2010 in Kraft gesetzt. Seit nunmehr zehn Jahren gilt die Gemeindeordnung unverändert. Das per 1. Januar 2018 in Kraft tretende neue kantonale Gemeindegesetz erfordert die Revision der Gemeindeordnungen aller Zürcher Gemeinden und somit auch derjenigen der Politischen Gemeinde Volketswil. Die Revision hat bis spätestens 1. Januar 2022 zu erfolgen. Die revidierte bzw. neue Gemeindeordnung stützt sich grundsätzlich auf die Musterverordnung des Kantons ab, soll aber auf Bewährtem aufbauen, erforderliche Anpassungen an die übergeordneten Bestimmungen sicherstellen, die etablierten Elemente des politischen Systems beibehalten und die Miliztauglichkeit nach Möglichkeit stärken.

Vernehmlassung

Es gingen neun Vernehmlassungen ein. Der Gemeinderat hat die Vernehmlassungen an seinen Sitzungen vom 21. Januar 2020 und 4. Februar 2020 eingehend beraten und ist zu folgenden Ergebnissen gelangt:

a) Nennung der Dörfer:

In Art. 2 der neuen Gemeindeordnung sollen die Ortsteile, welche die Gemeinde Volketswil umfassen, wieder aufgeführt werden. Der Gemeinderat kann sich diesem Wunsch anschliessen.

b) Halbierung der Finanzkompetenzen des Gemeinderates und der Gemeindeversammlung:
Die Finanzkompetenzen der verschiedenen Gemeindeorgane gemäss heutiger Gemeindeordnung haben sich bestens bewährt und sollen unverändert beibehalten werden. Eine Reduktion gibt im heutigen Zeitpunkt keinen Sinn und verursacht einerseits mehr Aufwand und dementsprechend Kosten und anderseits werden die Entscheidungswege länger. In der Vergangenheit ergaben die Finanzkompetenzen nie Probleme. Die heute geltenden Finanzkompetenzen und somit die Zuständigkeiten der verschiedenen Organe in Volketswil liegen im Finanzrahmen vergleichbarer Gemeinden.

c) Beibehaltung der vorberatenden Gemeindeversammlung:
Der Gemeinderat ist der Meinung, dass die vorberatende Gemeindeversammlung im heutigen Zeitpunkt wenig Sinn macht. Die Information des Souveräns kann mit entsprechenden Veranstaltungen gezielter, effizienter und formloser durchgeführt werden. Aufgrund der von verschiedenen Seiten erfolgten Eingabe ist der Gemeinderat gewillt, die direkte Demokratie zu stärken, dem vielseitigen Wunsch zu entsprechen und die vorberatende Gemeindeversammlung unverändert beizubehalten.

d) Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission RGPK:
Der Gemeinderat ist der Meinung, dass die heutige Regelung und somit die heutige Rechnungsprüfungskommission RPK sich bestens bewährt hat. In Volketswil funktioniert das Zusammenspiel zwischen Gemeindeversammlung, einer starken RPK und dem Gemeinderat traditionellerweise gut. Die Zusammenarbeit zwischen Gemeinderat und RPK ist konstruktiv und die Diskussion zwischen den beiden Behörden erfolgt offen und aufbauend. Die RPK prüft den Finanzhaushalt und das Rechnungswesen. Alle weiteren Geschäfte von finanzieller Tragweite, über welche die Stimmberechtigten entscheiden, werden ebenfalls von der RPK kontrolliert. Die Prüfungskompetenz der RPK umfasst die finanzpolitische Zulässigkeit, die rechnerische Richtigkeit und die finanzielle Angemessenheit. Die Einführung einer zusätzlichen Geschäftsprüfung (muss von der RPK wahrgenommen werden) bringt beachtlichen Mehraufwand für die RGPK, zusätzlich aber auch für die Behörden sowie die Verwaltung und verursacht dadurch eindeutig Mehrkosten. Die RGPK prüft die Geschäftsführung des Gemeinderates in Bezug auf abgeschlossene Geschäfte sowie den Geschäftsbericht und die den Stimmberechtigten vorzulegenden Geschäfte. Demzufolge wird eine RGPK alle Geschäfte bzw. Anträge an die Stimmberechtigten vollumfänglich prüfen und begutachten müssen. Ob die zeitintensive sowie administrative Arbeit einer RGPK mit den heutigen fünf RPK-Mitgliedern noch zu bewältigen ist, ist sehr fraglich bzw. eher unwahrscheinlich. In vergleichbaren Gemeinden wie z.B. Meilen, Richterswil, Thalwil wurden die Einführung einer RGPK von den Stimmberechtigten klar abgelehnt. Bis heute ist nur in der Gemeinde Rüti eine RGPK angenommen worden. Der Gemeinderat lehnt die Einführung einer RGPK im Sinne einer schlanken Struktur mit klaren Zuständigkeiten sowie entsprechenden Kompetenzen ab und befürwortet die Beibehaltung der heutigen bewährten RPK. Die Exekutive bzw. der Gemeinderat ist vom Volk gewählt, um die politische Verantwortung zu tragen.

Terminplan

An der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2020 wird die totalrevidierte Gemeindeordnung vorberaten. Die Urnenabstimmung findet voraussichtlich am 27. September 2020 statt. Die komplett überarbeitete Gemeindeordnung soll per 1. Januar 2021 in Kraft treten. Damit können die kommunalen Erneuerungswahlen im Frühling 2022 bereits auf Basis der neuen Verfassung durchgeführt werden. 

Zurück
Die Kommentarfunktion steht nur registrierten und angemeldeten Nutzern zur Verfügung. Zum Login.

Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!