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Totalrevidierte Gemeindeordnung geht in Vernehmlassung

Erstellt von Gemeinderat Volketswil | |   Amtliche Mitteilung

Die Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Volketswil ist seit 2010 unverändert gültig. Aufgrund des neuen Gemeindegesetzes des Kantons müssen jedoch alle Gemeinden ihre Gemeindeordnung bis spätestens 31. Dezember 2021 einer Revision unterziehen. Ziel ist es, die Gemeindeverwaltungen zeitgemäss ausgestalten zu können. Der Gemeinderat Volketswil hat die Gemeindeordnung nun überarbeitet und schickt diese in die Vernehmlassung bis 30. November 2019.

Die Gemeindeordnung ist das oberste kommunale Gesetz. Für die Gemeinde hat sie denselben Stellenwert wie die Bundesverfassung für den Bund und die Kantonsver-fassung für den Kanton. Sie legt die Befugnisse von Volk und Behörden fest und enthält die Grundsätze der Gemeindeorganisation. Die heute geltende Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Volketswil stammt aus dem Jahr 2010. Der Gemeinderat hat mit GRB Nr. 288 vom 27. November 2018 beschlossen, deren Revision im Jahr 2019 an die Hand zu nehmen. Ziel ist es, dass die revidierte Gemeindeordnung per 1. Januar 2021 in Kraft tritt und sich in der Praxis bereits vor den Erneuerungswahlen 2022 etablieren kann.

Was sich ändern wird

Folgende Punkte werden im Gemeindeordnungsentwurf neu geregelt:

• Abschaffen vorberatende Gemeindeversammlung

Die vorberatende Gemeindeversammlung soll wie in der überwiegenden Mehrheit der Gemeinden abgeschafft werden. Die Bevölkerung kann sich auf andere Weise wesentlich wirkungsvoller einbringen. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass vor Abstimmungen eine Informationsveranstaltung zu spezifischen Themen effizienter und zielorientierter ist.

• einfachere Behördenstruktur durch Aufhebung von Kommissionen

Die Führungsfunktion und -verantwortung des Gemeinderates wird gestärkt und eine Aufsplitterung der Behördentätigkeiten auf zu viele Gremien vermieden. Deshalb wird von den heutigen Kommissionen mit selbstständigen Verwaltungsbefugnissen nur die gesetzlich vorgeschriebene Sozialbehörde weitergeführt. Sie bearbeitet weiterhin den Vollzug der Sozialhilfegesetzgebung.

• Aufheben Werkkommission und Sicherheitskommission

In der neuen Gemeindeordnung gibt es keine sogenannt unterstellten Kommissionen mehr. Die Kompetenzen im Werk- wie auch im Sicherheitsbereich werden an den Ressortvorstand oder an den Gemeinderat delegiert. Grundsätzliche Fragen sind – wie heute schon - im Gemeinderat zu behandeln. Um die Koordination und fachliche Unterstützung des Ressortvorstands sicherz-stellen, kann ein beratendes Gremium gebildet werden, das jeweils nach Bedarf ausgestaltet ist.

• Einsetzen beratender Kommissionen

Die beratenden Kommissionen werden zukünftig vom Gemeinderat bedarfsg-recht geschaffen. Sie können falls nötig auch vergrössert oder verkleinert wer-den. In der Gemeindeordnung sind keine fixen Gremien mehr festgehalten.

• Delegieren an Gemeindeangestellte

Mit dem neuen Gemeindegesetz (§ 45 Abs. 1 GG) kann die Exekutive in Versammlungsgemeinden neu auch Aufgaben/Themen an Gemeindeangestellte delegieren. Diese Bestimmung hat nur deklaratorischen Charakter, schafft aber mehr Transparenz als heute.

• Anstellung Betreibungsbeamter

Der Betreibungsbeamte wird in Zukunft durch den Gemeinderat angestellt – genau wie die anderen Mitarbeitenden der Verwaltung. Die Anforderungen an den Betreibungsbeamten (Fähigkeitszeugnis) sind übergeordnet geregelt. Eine freie Wahl ist somit nicht mehr möglich.

Terminplan

Die komplett überarbeitete Gemeindeordnung soll per 1. Januar 2021 in Kraft treten. Damit können die kommunalen Erneuerungswahlen 2022 bereits auf Basis der neuen Bestimmungen durchgeführt werden. Die vorberatende Gemeindeversammlung soll im Sommer 2020 und die Urnenabstimmung im Herbst 2020 stattfinden. 6. September 2019 Versand der totalrevidierten Gemeindeordnung zur Vorprüfung an Kanton und Bezirksrat sowie zur Vernehmlassung an Parteien, Ressortvorstände, Abteilungsleiter, Behörden, Kommissionen und weitere Interessierte 30. November 2019 Ende der Vernehmlassung 21. Januar 2020 GR-Sitzung; Diskussion über die eingegangenen Stellungnahmen, 4. Februar 2020 GR-Sitzung; Verabschiedung der definitiven Vorlage der revidierten GO sowie des neuen Organisationsreglements 12. Juni 2020 Gemeindeversammlung; Vorberatung der total revidierten GO 27. September 2020 Urnenabstimmung über die total revidierte Gemeindeordnung Okt. - Nov. 2020 Genehmigung der neuen GO durch den Regierungsrat, 1. Januar 2021 Inkraftsetzung der neuen GO

Die Bevölkerung kann die totalrevidierte Gemeindeordnung ebenfalls auf der Website herunterladen unter www.volketswil.ch/news und dem Gemeinderat bei Bedarf schriftlich eine Vernehmlassung einreichen bis spätestens 30. November 2019. Der Gemeinderat ist überzeugt, eine zweckmässige und zeitgerechte Gemeindeordnung für die kommenden Jahre geschaffen zu haben. Das neue Regelwerk entspricht den übergeordneten Vorgaben sowie den zukünftigen Anforderungen und stellt eine zeitgemässe Gemeinde- und Verwaltungsführung sicher. 

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