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Tabak- und Alkoholtestkäufe in der Gemeinde Volketswil 2018

Erstellt von Gemeinderat Volketswil | |   Amtliche Mitteilung

Am Mittwochnachmittag 7. November und Freitagabend 23. November 2018 fanden Alkohol- und Tabaktestkäufe in Volketswil statt. Getestet wurde der Verkauf von Zigaretten, Bier und Spirituosen. Es wurden insgesamt 20 Verkaufsstellen und Restaurants getestet. 3 Betriebe sind beim Test durchgefallen. Sie verkauften entweder Zigaretten, Bier oder Spirituosen an Jugendliche im Schutzalter.

Die eidgenössischen und kantonalen Jugendschutzbestimmungen verbieten den Verkauf von alkoholhaltigen Getränken und Tabak an Personen unter 16 Jahren. Für gebrannte Wasser, Spirituosen und Alkopops liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren. Die Politische Gemeinde Volketswil hat sich zum Ziel gesetzt, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu sichern und ein Rückgang von unerlaubten Verkäufen anzustreben. Die Überprüfung der Einhaltung des Jugendschutzes ist ein Baustein der Präventionspolitik der Politischen Gemeinde Volketswil. Von insgesamt 20 getesteten Betrieben sind 3 Betriebe durchgefallen. Einer davon verkaufte Spirituosen an Jugendliche, die zwei anderen je Bier plus Tabak. Im Vergleich zu den letzten Jahren haben die illegalen Verkäufe insgesamt markant abgenommen (im 2017 sind von insgesamt 24 getesteten Betriebe 8 durchgefallen).

Die Testkäufe wurden vom Blauen Kreuz in Begleitung des Kinder- und Jugendbe-auftragten der Gemeinde Volketswil sowie der Gemeindepolizei durchgeführt und sofort nach dem Testkauf aufgelöst. Das geschah bei allen Betrieben, unabhängig davon, ob sie den Test bestanden hatten oder nicht. Die meisten der negativ getesteten Betriebe reagierten betroffen und versprachen, in Zukunft den Jugend-schutz besser und konsequenter umzusetzen. Hingegen war die Freude des Verkaufspersonals, das den Test bestanden hatte, sehr gross. Die Testkäufer und Testkäuferinnen sind vom Blauen Kreuz extra geschulte Jugendliche mit genauen Vorgaben für ihre Aufgabe. So dürfen sie zum Beispiel bei den Testkäufen kein falsches Alter angeben. Den gekauften Tabak oder Alkohol müssen sie wieder abgeben, diese werden dem Betrieb zurück gegeben und der illegale Verkauf wird storniert.

Der Gemeinderat wird sich weiterhin für die Suchtprävention in der Gemeinde einsetzen und dankt denjenigen Betrieben, welche die Bemühungen unterstützen.

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