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Tatort am Sonntagabend

Erstellt von Urs Weisskopf | |   Unsere Zeitung

Wo immer Roger Köppel referiert, ist er ein Garant für voll besetzte Säle. So auch am Sonntagabend im Wallberg.

 

Die über 100 Anwesenden, die auf den Sonntagabendkrimi Tatort verzichteten, erhielten in der Person von Roger Köppel einen vergleichbaren Wert. Vergleichbar deshalb, weil Köppel wie ein Kommissar Situationen analysiert, versucht Zusammenhänge zu erkennen, daraus haarscharfe Schlüsse zieht, um mit der Auflösung zu überraschen. Er ist aber auch ein begnadeter Redner, der weiss, wie die Sätze so zu gestalten sind, dass die Zuhörer den Inhalt auch verstehen.

Ein Land des Mittelstandes

Köppel versprach über die wichtigsten Fragen der Politik, zumindest aus der Sicht der SVP, an diesem Abend zu sprechen. „Was sind die wichtigsten Fragen? Schauen, dass es der Schweiz gut geht und erfolgreich bleibt. Um dies zu beantworten, muss man wissen, was die Schweiz ist. Es ist nach meinem Verständnis ein Land ohne Bodenschätze, ohne Kolonien, ein Land des Mittelstandes. Also, muss die Schweiz politisch so aufgestellt sein, dass die Interessen des Mittelstandes oberste Priorität haben. Diese sind jedoch in Gefahr. Nur schon mit dem gigantischen Klimapolitikschwindel, welche eine gewaltige Abzocke nach sich zieht. Bereits formieren sich andere Parteien, vornehmlich die Grünen und die SP, die den Missbrauch des Klimawandels für einen politischen Systemwandel nutzen wollen. Man muss kein Orakel sein, um eine Verteuerung von Benzin zu prophezeien. Auch die Flugpreise würden damit steigen. Damit wird einer Familie bestraft, die sich nach harten Arbeitswochen einmal im Jahr Ferien am Meer gönnt."

Eine Million Menschen aufgenommen

Nach Köppels Ansicht grenze dies an ein Bevormundungsregime. Der Mittelstand würde dann von einer Kommandowirtschaft befehligt. „Meine Damen und Herren, all diese Punkte bergen eine Riesengefahr, denn schlussendlich zahlt der Mittelstand die Zeche.“ Ein weiteres Thema das die SVP seit Jahren beschäftigt ist die ungelöste Massenzuwanderung. Unbeantwortet bleibe die Frage, wieso die Schweiz immer noch so hohe Asylanträge zu behandeln habe. „Wir sind doch umgeben von EU-Staaten, die laut dem Dublin-Verfahren diejenigen Länder sind, welche die meisten Asylgesuche prüfen sollten. Die Schweiz nahm seit den letzten 12 Jahren eine Million Menschen auf."

Direkte Demokratie in Gefahr

Der dritte und letzte Punkt, den Köppel an diesem Abend erläuterte, war die schleichende Reduktion des Stimmrechts für die Stimmberechtigten. Ein Beispiel sei die aktuelle Abstimmung über die Umsetzung einer Änderung der EU-Waffenrichtlinie. "Gedroht wird mit der Auflösung des Schengen-Abkommens, falls wir nicht zustimmen", so Köppel. Es werde noch schlimmer. Mit weiteren Zugeständnissen in der Zukunft würden bald fremde Richter und Gesetzgeber die Geschicke der Schweiz bestimmen. Die bisher gut funktionierende direkte Demokratie würde damit ausser Kraft gesetzt. Und durch die Aufgabe eines souveränen und unabhängigen Staates würde die Schweiz jegliche Kontrolle der Wirtschaft- und Sozialpolitik verlieren.

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Kommentare (1)

  • w.klee@2wire.ch
    am 15.05.2019
    Richtig: die Klima-Veränderung wird leider politisch missbraucht für eine unnötige Führung durch Einschränkungen; anstelle einer Führung durch Lösungsvorschläge, also der eigentlichen Kern-Aufgabe eines Parlaments! Richtig leider auch: Volksinitiativen werden tendenziell eher von unseren politischen Führern mit legalen und fragwürdigen Mitteln bekämpft statt unterstützt, und nötigenfalls werden missliebige Volksentscheide auch immer wieder einfach ignoriert - sei es nun die idiotische Sommer-/Winter-Zeitumstellung oder, besonders tragisch: durch eventualvorsätzliches Ignorieren des Volksentscheids zum Verwahrungsgesetz im Sinne der Initianten und der befürwortenden Mehrheit der Stimmbürger haben sich Parlamentarier und Regierungsvertreter mitschuldig gemacht an allen Gewaltstraftaten, welche durch eine konsequente und korrekte Umsetzung hätten vermieden werden. Insbesondere ist leider auch richtig, dass unsere Regierung den Auftrag des Volkes ignoriert, unsere Schweizer Identität zu bewahren und zu schützen. Natürlich hat unsere Schweizer Identität auch Seiten, die ein neutraler Beobachter kritisch hinterfragen darf und Korrektur-Vorschläge anbringen wird. Aber dass die Schweiz (trotz geringer Ressourcen, trotz Verzicht auf ausbeutbare und tatsächlich ausgebeutete Kolonien) ein Erfolgsmodell ist, beweisen allein schon die rekordverdächtig vielen Einwanderungswilligen aus nahen und fernen Ländern. Aus diesen Kreisen sind Inputs (zum Beispiel kultureller Art) für eine noch bessere Lebensqualität in unserem Land durchaus willkommen - aber das kann doch nicht bedeuten, dass wir uns dafür auch anpassen müssen an die grössere Anzahl von Betroffenen (Bürger in EU-Ländern) in jenen Aspekten, welche ursächlich sind für die geringere Lebensqualität in diesen Ländern. Eine solche Nivellierung nach unten wäre weder im Interesse von (Ur-)Schweizern noch von den gut integrierten Schweizer Bürgern mit Migrations-Hintergrund, und gerade letztere legen deshalb auch besonderen Wert auf Bewahrung und Schutz der positiven Eigenheiten und Errungenschaften und damit der Identität unseres Landes.

    Ein wesentlicher Bestandteil der Schweizer Identität liegt im politischen Mitentscheidungsrecht der Schweizer Bürger. Und daher liegt der eigentlich gravierendste Verrat der Führenden gegenüber den Geführten unseres Landes, wie auch Herr Köppel ganz richtig festgestellt hat, im schleichenden Abbau des Mitentscheidungsrechtes der Bürger unserer Demokratie, statt dass letztere punktuell bezüglich ihrer (unbestreitbar vorhandenen) Schwächen verbessert wird.
    Und in diesem Punkt zeigt sich leider auch die SVP, genau wie alle übrigen Schweizer Parteien nicht als Vertreter der Interessen des Volkes, sondern als Vertreter einer politischen Privilegierten-Elite, die sich zusammen mit der etablierten Classe politique gegen jeden Ausbau der demokratischen Rechte unserer Bürger im Sinne einer Demokratie der Betroffenen (Stakeholder-Demokratie) stellt.

    VORSCHLAG:
    Jeder Bürger hat das Recht auf bestmögliche Vertretung seiner Interessen durch ein Mitentscheidungsrecht mit genau
    einer (1) Stimme (zum Beispiel seiner eigenen) bei allen „staatlichen Entscheiden“ (welche durch staatliche Instanzen im Namen des Volkes getroffen werden), von denen er betroffen ist.
    Dieses Mitentscheidungsrecht nimmt der Bürger wahr bei staatlichen Entscheiden
    – mittels eigener Stimme bei Sach-Abstimmungen sowie fakultativem oder fallweise obligatorischem Referendums-Recht (in der heutigen direkten Demokratie), wenn Entscheidungen getroffen worden sind durch die Legislative (Parlamente) bei der Gesetzgebung
    – mittels Einsprache, wenn Entscheidungen getroffen worden sind durch die Exekutive (Regierung und Behörden)
    – mittels Rekurs-Recht bei Entscheiden der Judikative (Richter).

    Dabei soll er neu ausdrücklich das Recht haben, zwecks besserer Interessen-Wahrnehmung sich von einem Fachmann vertreten und dadurch unterstützen zu lassen. Das Konzept der getrennten 3 Staatsgewalten zwecks breiter Verteilung der Staatsgewalt ist durch die gegenseitige Kontrolle dieser staatsmonopolistischen Gewalten unter Ausschluss einer demokratischen Kontrolle durch die Bürger unbefriedigend. Daher ist eine Ergänzung durch eine übergeordnete Staatsgewalt (die als Resolutive bezeichnet werden kann) notwendig, welche im Auftrag aller Bürger alle letztendlich gültigen Entscheidungen treffen kann. Mitglieder dieser Resolutiven (als Polit-Anwälte oder als Rechts-Anwälte bezeichnet) werden persönlich vom Bürger mandatiert, wobei dieses Mandat rechtlich als Auftrag zu betrachten und daher jederzeit kündbar (auflösbar) ist.
    Die Anwälte informieren ihre Mandanten über anstehende politische bzw. rechtliche Entscheidungen, teilen ihm die nach ihrer Meinung für den Mandanten (!) bestmögliche Entscheidung mit und stimmen dann ab in seinem Auftrag und Namen.
    Selbstverständlich steht es dem Bürger frei, vom Anwalt entgegen dessen anwältlicher Empfehlung eine andere Stimme in seinem Namen zu verlangen. Er kann auch entscheiden, generell oder fallweise auf eine Anwaltsmandatierung zu verzichten und sein Stimmrecht selber wahrzunehmen. Der Bürger, der sein Entscheidungsrecht selber ausübt (also selber „stimmen geht“), ist dann ebenfalls Teil der Resolutiven – denn er hat damit das Mandat zur Vertretung der politischen bzw. rechtlichen Interessen sich selber übertragen und ist sein eigener Polit- bzw. Rechts-Anwalt.

    Umsetzung:
    – Bei allen staatlichen Entscheiden ist die Resolutive die höchste und letzte Entscheidungsinstanz.
    – Den bereits bestehenden Staatsgewalten wird die Resolutive übergeordnet.
    – Das Stellvertretungsverbot bei Abstimmungen und Wahlen ist zu ersetzen durch eine geeignetere Bestimmung, welche Stellvertretung im Interesse des Bürgers zulässt und trotzdem Missbräuche verhindert durch Bedingungen zur Zulassung als Stell-Vertreter (bei der Entscheidungsfindung) mittels Kompetenz-Nachweis sowie Anwaltskammer (Ombudstelle zur Gewährleistung der Loyalität gegenüber dem Mandanten).

    Erläuterung:
    In der repräsentativen Demokratie werden bei Entscheidungen die Interessen eines einzelnen Bürgers vertreten (oder eben leider nicht vertreten) durch eine von einer Mehrheit, aber möglicherweise nicht vom betroffenen Bürger selber gewählten Person. Die repräsentative Demokratie verfehlt daher das Ziel, dass jeder Bürger die eigenen Interessen bei allen ihn betreffenden Entscheidungen selber mit der eigenen Stimme vertreten kann oder sich zumindest durch einen von ihm selber bestimmten Mandatsträger vertreten zu lassen. Demgegenüber ist die direkte Demokratie geeignet, diese vom Bürger als gerecht empfundene Mitentscheidungs-Kompetenz grundsätzlich zu ermöglichen.
    Eine echte und nachhaltige Interessen-Wahrnehmung setzt jedoch voraus, dass der Bürger zur Wahrnehmung seiner legitimen Interessen die für ihn bestmögliche Entscheidung treffen kann, was aufgrund der (zum Teil in eigennütziger Absicht von Politikern geheim gehaltenen oder „angepassten“) Informationen sowie möglicherweise mangelndem Sachwissen erschwert wird. Hier verhilft der persönlich mandatierte Anwalt dem Bürger zu einer besseren Interessenvertretung, so wie ein Rechtsanwalt in Rechtsfragen meistens eine bessere Interessenvertretung für den vertretenen Bürger zum Beispiel in einem Gericht erzielt.

    Ein weiterer Unterschied liegt in der Dauer von Funktion und Mandat : Parlamentarier, Exekutiv-Mitglieder sowie Richter üben ihre Funktion über eine längere Frist (meistens zumindest 3-4 Jahre) aus, was im Sinne der Kontinuität dieser Funktion durchaus sinnvoll ist, auch dann, wenn ein Teil der Bürger punktuell mit deren Funktions-Ausübung nicht zufrieden ist. Hingegen kann der Bürger seinem Polit- oder Rechts-Anwalt bei Unzufriedenheit mit den Konsequenzen aus dessen Empfehlung oder Entscheidungs-Vertretung das Entscheidungs-Mandat jederzeit entziehen.

    Das vorgeschlagene Konzept verspricht eine erhebliche Verbesserung der Stimm- und Wahlbeteiligung sowie des Vertrauens in die Politik und den Staat : es beinhaltet den wertvollen Ansatz der deliberativen Demokratie, in welcher gesellschaftspolitische Entscheidungen durch sachbezogene öffentliche Diskussion gefördert werden.
    ( Wikipedia : https://de.wikipedia.org/wiki/Deliberative_Demokratie ).
    Ein Mandat begründet immer auch ein Vertrauens-Verhältnis (zum Polit-Anwalt und damit zu einer wesentlichen Instanz der Entscheidungsfindung), und es hat das Potential, eine neue Berufsgattung (den Polit-Anwalt) zu schaffen.

    Aktualisiert : 03.07.2018 Wk

    Eine weitergehende Aktualisierung dieses Konzepts ist vorgesehen durch folgende Ergänzungen:

    1. Bedürfnis nach Mitentscheidung in gesellschaftspolitischen Entscheidungen, von denen man (der Bürger) betroffen ist.
    Konsequenz aus der Maslow‘schen Bedürfnis- und Motivationstheorie: die Befriedigung der beiden stärksten Bedürfnisse (Existenzielle Bedürfnisse und Sicherung) haben uns nicht nur die Fähigkeiten für ein egozentrisches Verhalten antrainiert, sondern auch eine unbewusste und daher automatische Bevorzugung eines solchen egozentrischen Verhaltens bewirkt.

    2. Legitimation der Mitentscheidungskompetenz durch das Spiel TUN (Teilen und Nehmen) und die daraus abgeleitete Anwendung der Spieltheorie TOPP (Theory of Partitioning and Participating).
    Eine Entscheidung, in welcher jeder Entscheidungsträger die Bedürfnisse aller anderen Entscheidungsträger kennt (weil sie kommuniziert werden) und bewusst angemessen berücksichtigt, bringt in vielen Fällen einen höheren Nutzen für die gesamte von der Entscheidung betroffenen Gemeinschaft UND zugleich auch für jedes einzelne Mitglied der Gemeinschaft !

    3. Angemessene Berücksichtigung der Bedürfnisse von Minderheiten durch
    Fuzzy Logic bei demokratischen Entscheidungen („Verfeinerung“ der Entscheidung, z.B. je nach Anteil Gegenstimmen)

    4. Sukzessive Approximation bei demokratischen Entscheidungen.
    (Verfeinerte Vorlagen auf Grund von Minderheiten-Bedürfnissen sowie Praxiserfahrungen bei der Umsetzung der Abstimmung/Entscheidung, weil vielleicht die Vorlage/Frage zu wenig Problem- und Ziel-orientiert war).
    Die Schwarz/Weiss-Lösung einer ersten demokratischen Entscheidung ist in der Regel nicht der Weisheit letzter Schluss einer bestmöglichen politischen Lösung !

    Aktualisiert : 28.01.2019 Wk

    Warum überhaupt Demokratie ?
    Warum (Mit-)Herrschaft und (Mit-)Macht für jedes Mitglied einer Gemeinschaft ?

    Mitbestimmung bei der Schaffung von Realitäten, welche Einfluss haben auf das Leben/Empfinden des Menschen irgend einer Weise, ist ein BEDÜRFNIS, welches sich ableiten lässt aus den menschlichen Bedürfnis-Kategorien nach Maslow, und es ist deshalb eine starke Triebfeder zu unserem Handeln sowie bei unseren Entscheidungen.
    Maslow (wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Maslowsche_Bedürfnishierarchie) unterscheidet 5 (später 8) Bedürfnis-Kategorien :
    - Existenzielle Bedürfnisse
    - Sicherheits-Bedürfnis, Absicherung der Befriedigung existenzieller Bedürfnisse
    - Soziale Bedürfnisse
    - Individuelle Bedürfnisse (nach sozialer Anerkennung; später auch kognitive und ästhetische Bedürfnisse)
    - Selbstverwirklichung
    - Transzendenz