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Positive Budgets trotz sinkender Steuerkraft

Erstellt von Michael Wyss, Präsident RPK | |   Unsere Zeitung

An der Gemeindeversammlung vom kommenden Freitag, 2. Dezember. um 19.30 Uhr in der Kuspo Gries, entscheidet die Stimmbevölkerung über die von der Schulgemeinde und der Politischen Gemeinde vorgelegten Budgets für das Jahr 2023. Beide Haushalte prognostizieren einen Ertragsüberschuss und empfehlen, den Steuerfuss unverändert festzusetzen. Die Schulgemeinde legt weiter ein Reglement zur Videoüberwachung auf öffentlichem Grund vor. Die Politische Gemeinde beantragt einen wiederkehrenden Kredit für die Standortförderung und möchte für das Gebiet «Luegisland» in Gutenswil eine Gestaltungsplanpflicht in der Bau- und Zonenordnung stipulieren. Die RPK hat die vorliegenden Geschäfte geprüft. Zu den beiden Geschäften «Teilrevision der Bau- und Zonenordnung Gestaltungsplanpflicht Luegisland» sowie zum «Reglement zur Videoüberwachung» stellt die Kommission mangels direkter finanzieller Auswirkung der Geschäfte keine Anträge.

Erfreulicherweise prognostizieren sowohl die Schulgemeinde wie auch die Politische Gemeinde für das Jahr 2023 einen Ertragsüberschuss. Bei der Politischen Gemeinde beträgt dieser 722'000 Franken und bei der Schulgemeinde 1'019'700 Franken. In beiden Gemeinden wird mit einem hohen Rückgang von insgesamt rund 3.6 Millionen Franken bei den direkten Steuern gerechnet, welcher im Wesentlichen auf den Wegzug des grössten Steuerzahlers der juristischen Personen zurückzuführen ist. Aufgrund der tieferen Steuereinnahmen sinkt die Steuerkraft in Volketswil, was zu höheren Ausgleichsbeträgen führt. Gegenüber dem Vorjahresbudget steigen diese bei der Schulgemeinde um 8.5 Millionen Franken und bei der Poltischen Gemeinde um 5 Millionen Franken. Die Einschätzung der Steuerträge und des Finanzausgleichs ist zwar immer schwierig, nach Beurteilung der RPK erfolgte diese aber nach dem Vorsichtsprinzip. Bei der Politischen Gemeinde werden zusätzlich höhere Erträge aus Grundstückgewinnen (zusätzliche 1.1 Millionen Franken gegenüber dem Vorjahr) erwartet.

Höhere Personal- und Sachaufwände in beiden Gemeinden

Der Personalaufwand der Schulgemeinde steigt um zirka 12.6 Prozent gegenüber Budget 2022. Einer der Gründe ist die weiterhin wachsende Anzahl von Schülerinnen und Schüler (Anstieg von 1.1 Prozent) und den dadurch ausgelösten Mehrbedarf an kommunalen Lehrpersonen, Schulleitungsassistenzen und Sozialarbeitende. Weiter wurden coronabedingte Einsparungen wieder aufgehoben (zusätzliche Klassenassistenzen) und auch die steigende Inflation mit dem damit verbunden Teuerungsausgleich (3 Prozent) sowie den individuellen Lohnanstiegen, zum Beispiel aufgrund von höherer Lohneinstufung des therapeutischen Fachpersonals, führen zu höheren Lohnkosten. Ebenfalls höher veranschlagt wird der Transferaufwand, in welchem die Löhne für die kantonal angestellten Lehrpersonen verbucht werden. Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich bewilligte der Schule Volketswil fünf zusätzliche Vollzeitstellen und die Lohnstufe der Kindergartenlehrpersonen wurde angehoben. Aufgrund der kantonalen Budgetrichtlinien ist auch bei diesen Löhnen ein Teuerungsausgleich von 2.4 Prozent eingerechnet. Diesbezüglich ist aber zu bemerken, dass der Regierungsrat mittlerweile den Beschluss gefasst hat, dass der Ausgleich 3.5 Prozent betragen soll, was zu einem nicht budgetierten Mehraufwand führen würde. Der Kantonsrat entscheidet abschliessend im Dezember über die entsprechenden Anpassungen. Bei der Politischen Gemeinde wird der Personalaufwand gegenüber dem Vorjahresbudget um rund 16 Prozent höher veranschlagt. Aufgrund von durchgeführten Organisationsanalysen wurden in verschiedenen Abteilungen zusätzliche Stellen budgetiert. Ebenfalls ist ein Teuerungsausgleich von 2.5 Prozent und individuelle Lohnerhöhungen von 0.75 Prozent im Budget 2023 berücksichtigt. Die Schulgemeinde hat aufgrund der Aufhebung von coronabedingten Einsparungen (Klassenlager, Exkursionen, etc.) den Sachaufwand höher veranschlagt. Bei der Politischen Gemeinde führen verschiedene Positionen zu einem weiteren Mehraufwand. Neue Mandatskosten (Beratung und Begleitung Initiative Einheitsgemeinde sowie Standortförderung) sowie eine Abschreibung des Buchwerts der VitaFutura AG sind speziell zu erwähnen. Bereits im Budget 2022 wurde eine Abschreibung des Wertes der VitaFutura AG von 0.3 Millionen veranschlagt, im Jahr 2023 ist nun eine weitere Wertberichtigung von 0.5 Millionen budgetiert. Dies deutet auf erwartete Verluste der VitaFutura AG hin, deren Alleinaktionär die Politische Gemeinde ist. Daneben bestehen zwischen der Politischen Gemeinde und der VitaFutura AG heute Darlehen von 18.5 Millionen Franken. Zur Refinanzierung hat die Politische Gemeinde ein Darlehen über 10 Millionen Franken bei der Zürcher Kantonalbank zu einem festen Zinssatz von 2.45 Prozent aufgenommen. Der Gemeinderat hat beschlossen, der VitaFutura AG im Jahr 2023 die Zinse für die Darlehen in der Höhe von rund 0.3 Millionen Franken zu erlassen. Über diese Entwicklung ist die RPK besorgt, insbesondere da es sich um eines der grössten Risiken im Gemeindehaushalt handelt. Der Gemeinderat konnte der Kommission über bereits eingeleitete Massnahmen Auskunft geben, die RPK erwartet auch weiterhin eine enge Überwachung, und dass die Politische Gemeinde im Verwaltungsrat der VitaFutura AG die Interessen der Stimmbevölkerung konsequent vertritt. Im Allgemeinen kann die RPK den Argumenten der beiden Gemeinden für die budgetieren Aufwandsteigerungen folgen, erwartet aber vom Gemeinderat und der Schulpflege, dass die Kostenentwicklung konsequent überwacht werden und geeignete Massnahmen zur Stabilisierung der Aufwände ergriffen werden.

Gleichbleibende Steuerfüsse vorgeschlagen

Die RPK beantragt der Stimmbevölkerung, die beiden Budgets 2023 mit unveränderten Steuerfüssen von 65 Prozent für die Schulgemeinde und 38 Prozent für die Politische Gemeinde zu genehmigen. Ertragsüberschüsse beziehungsweise positive Cash-Flows sind zur Finanzierung der zukünftigen Investitionen auch weiterhin unabdingbar.

Wiederkehrender Kredit für die Standortförderung

In den Legislaturzielen 2019-2022 hat sich der Gemeinderat vorgenommen, die Positionierung von Volketswil zu stärken und die Standortattraktivität der Gemeinde zu fördern. Das nun vorliegende Konzept erachtet die RPK als zweckmässig, insbesondere auch, dass die Realisierung im Mandatsverhältnis erfolgt. Die sehr tiefe Steuerkraft von Volketswil zeigt, dass ein Handlungsbedarf besteht. Die RPK beantragt daher der Gemeindeversammlung, dem wiederkehrenden Kredit von jährlich 250'000 Franken zuzustimmen. Da das Projekt auf langfristige Dauer angelegt ist und der Kredit bis zum Widerruf durch die Stimmbevölkerung gilt, erwartet die RPK eine regelmässige Berichterstattung des Gemeinderates über den Fortschritt des Projekts. 

 

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