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Parolen, Meinungen und Empfehlungen zur Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2020

Erstellt von Redaktion Volketswiler Nachrichten | |   Unsere Zeitung

Die Rechnungsprüfungskommission hat ihre Empfehlungen abgegeben, FDP und SVP haben ebenfalls über die anstehenden Geschäfte beraten. Beide Parteien wollen aber beim Traktandum Mehrwertausgleich einen Rückweisungs- beziehungsweise Ablehnungsantrag stellen. Die GLP und IGLU dagegen untertützen den Antrag des Gemeinderates. Nachfolgend die Stellungnahmen im Detail.

Rechnungsprüfungskommission (Petra Klaus, Präsidentin): "Rote Zahlen in den Budgets 2021"

Am 4. Dezember 2020 können die Stimmberechtigten über die beiden Budgets 2021 der Politischen Gemeinde und der Schulgemeinde Volketswil sowie die Steuerfüsse befinden. Ferner wird die Politische Gemeinde den Mehrwertausgleich sowie die Abrechnung zum Kauf der Auto-Drehleiter der Feuerwehr behandeln. Das Budget 2021 der Politischen Gemeinde Volketswil schliesst mit einem Aufwandüberschuss von 873'500 Franken. Im Vergleich zum Vorjahresbudget ist dies eine Verschlechterung um rund 1.3 Millionen Franken. Bei den Erträgen werden die Steuern im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der Corona-Pandemie um 1,9 Millionen Franken tiefer angesetzt, während der Ressourcenausgleich in etwa gleicher Höhe wie im Vorjahr veranschlagt wird. Es sind Lohnerhöhungen von 0,4 Prozent vorgesehen (Teuerung 0,1 Prozent und individuelle Lohnerhöhungen von 0,3 Prozent). Angesichts der wirtschaftlich schwierigen Situation aufgrund der Corona-Pandemie ist die RPK der Auffassung, dass Lohnerhöhungen nicht angebracht sind. Die Netto-Investitionen von 4,1 Millionen Franken nehmen im Vergleich zum Vorjahr ab. Gemäss Finanzplanung sind für die Periode 2022 – 2024 weitere Investitionen von rund 15,2 Millionen Franken vorgesehen. Die geplanten Investitionen führen zusammen mit der schwachen Selbstfinanzierung zu einer Abnahme des Nettovermögens auf 1,7 Millionen Franken. Die RPK ist der Auffassung, dass der Gemeinderat mit einer konsequenten Priorisierung der Investitionen den Rückgang des Nettovermögens verlangsamen sollte. Dabei sind auch Devestitionen in Betracht zu ziehen. Die RPK Volketswil empfiehlt die Genehmigung des Budgets 2021 sowie die Festsetzung des unveränderten Steuerfusses bei 38 Prozent.

Die Schulgemeinde Volketswil präsentiert ein Budget 2021 mit einem Aufwandüberschuss von 1,9 Millionen Franken. Gegenüber dem Vorjahr stellt dies eine Verschlechterung um 4,1 Millionen Franken dar. Bei den Erträgen werden die Steuern im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der Corona-Pandemie auch hier sogar um 3,2 Millionen Franken tiefer angesetzt. Der Ressourcenausgleich von rund 7,4 Millionen Franken bleibt im Vergleich zum Vorjahr praktisch unverändert. Die RPK nimmt wohlwollend zur Kenntnis, dass die Schulgemeinde auf eine Lohnerhöhung für kommunale Angestellte in dieser angespannten Situation verzichtet. Die Netto-Investitionen für 2021 belaufen sich auf rund 6,9 Millionen Franken. Gemäss Finanzplanung sind für die Periode 2022 – 2024 weitere Investitionen von rund 18,7 Millionen Franken vorgesehen. Die geplanten Investitionen führen zusammen mit der schwachen Selbstfinanzierung zu einer Nettoschuld von rund 14.7 Millionen Franken. Die RPK ist der Ansicht, dass die Schulpflege mit einer konsequenten Priorisierung der Investitionen den Rückgang des Nettovermögens verlangsamen sollte. Der mittelfristige Haushaltsausgleich über acht Jahre weist einen Aufwandüberschuss von 2,2 Millionen Franken auf und ist damit als ungenügend einzustufen. Die RPK ist der Auffassung, dass die Schulpflege geeignete Massnahmen in die Wege leiten sollte. Die RPK Volketswil empfiehlt die Genehmigung des Budgets 2021sowie des unveränderten Steuerfusses bei 65 Prozent.

Die Politische Gemeinde legt der Gemeindeversammlung die Teilrevision der Bauordnung mit einem «kommunalen Mehrwertausgleich» vor. Beim Festlegen des Abgabesatzes steht der Gemeinde ein erheblicher Ermessenspielraum zu. Der vom Gemeinderat festgelegte Abgabesatz von 25 Prozent ist für die RPK vertretbar. Die RPK nimmt zur Kenntnis, dass die politische Gemeinde bei der Bemessung des Freibetrages sowie der Freifläche die Höchstwerte der kantonalen Vorgaben ausgeschöpft hat. Bei der Prüfung der Vorlage lag der RPK noch kein Fondsreglement vor, sodass dieses nicht miteinbezogen werden konnte. Die RPK empfiehlt Annahme.

Schliesslich liegt die Abrechnung über den Kauf der Auto-Drehleiter vor. Da der Betrag der Offerte, des Gemeindeversammlungsbeschlusses und der Abrechnung ein und derselbe sind, empfiehlt die RPK diese zu genehmigen.

FDP (Michael Wyss, Präsident): "Mehrwertausgleich: Aus Sicht der FDP könnte auch ein tiefer liegender Satz genügen"

Die FDP wird an der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember die Rückweisung der Vorlage an den Gemeinderat beantragen. Mit der traktandierten Teilrevision der Bauordnung beantragt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung, den Mehrwertausgleich auf kommunaler Stufe einzuführen. Im Eiltempo hat der Kantonsrat vor rund einem Jahr den Mehrwertausgleich für die Einzonung von neuem Bauland und die Umzonung von öffentlichen Bauzonen in einem Gesetz festgeschrieben. Dies war notwendig, da ansonsten aufgrund des Raumplanungsgesetzes keine Einzonungen mehr möglich gewesen wären. Bewusst hat man im kantonalen Gesetz für die Umsetzung eines Mehrwertausgleichs auf kommunaler Ebene den Gemeinden ­einen grossen Ermessensspielraum eingeräumt. Bei der Mehrwertabgabe handelt es sich, wie der Name schon sagt, um eine neue Abgabe. Aus liberaler Sicht ist es deshalb wichtig, dass diese, wenn sie eingeführt wird, möglichst staatsquotenneutral ausgestaltet wird. Die FDP Volketswil nimmt erfreut zur Kenntnis, dass betreffend Freifläche und Freibetrag der Gemeinderat von seinem Ermessensspielraum grosszügig Gebrauch macht und die maximal möglichen Beträge in der Bauordnung festschreiben möchte. Aus der Vorlage geht jedoch ungenügend hervor, welche Überlegungen dazu führten, dass der Abgabesatz auf 25 Prozent festgelegt wurde. Aus Sicht der FDP könnte auch ein tiefer liegender Abgabesatz genügen. Auch liegt kein Fondsreglement vor, aus welchem ersichtlich wäre, von wem oder für was Gelder aus diesem neuen Fonds bezogen werden können. Diese Informationen erachten wir aber als entscheidend, um uns eine Meinung zur vorgesehenen, neuen Abgabe bilden zu können. Aus diesen Gründen wird die FDP Volketswil an der Gemeindeversammlung beantragen, die Vorlage zum Mehrwertausgleichsgesetz an den Gemeinderat zurückzuweisen. Dies mit dem Auftrag, die Vorlage den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern nochmals mit den zusätzlichen Informationen (Fondsreglement) vorzulegen und die Höhe des Abgabesatzes zu überdenken. Eine Umsetzung eilt nicht, die Gemeinden müssen die Mehrwertabgabe erst bis 2025 in ihrer Bauordnung festgesetzt haben. Bis zu diesem Zeitpunkt fehlt natürlich die gesetzliche Grundlage für die Forderung einer Mehrwertabgabe. Da aber die Totalrevision der Bau- und Zonenordnung von Volketswil, in welcher die mehrwertschaffenden Ein- und Umzonungen stattfinden, nicht heute oder morgen ansteht, bleibt genügend Zeit, die Revision nochmals zu überarbeiten.

SVP (Hans Stamm): "Ablehgnung Kommunaler Mehrwertausgleich"

Die Mitglieder der SVP Volketswil haben an ihrer virtuellen Mitgliederversammlung die Parolen für die kommende Gemeindeversammlung gefasst. Während die Budgetvorlagen von Gemeinderat und Schulpflege sowie die Abrechnung zum Kauf der Autodrehleiter der Feuerwehr praktisch einstimmig angenommen wurden, ergab sich bei der Beratung des Traktandums «Kommunaler Mehrwertausgleich» eine Ablehnung infolge zu hohem Abgabesatz.

Die Versammlung nimmt von den defizitären Budgets der Politischen Gemeinde sowie der Schulgemeinde Kenntnis. Sie genehmigt diese jedoch praktisch einstimmig. Auch die Festsetzung der gegenüber dem Vorjahr unveränderten Steuerfüsse wird genehmigt. Die Versammlung ist sich einig, dass die finanzielle Situation der Gemeinde konsolidiert, also Politische Gemeinde und Schulgemeinde als Einheit, beurteilt werden muss. Demnach ist die Situation alles anders als rosig. Beide Jahresbudgets sind geprägt vom starken Einbruch bei den Steuererträgen in Millionenhöhe infolge Corona. Nur Dank immer noch eifrig sprudelnden Grundstückgewinnsteuern kann die finanzielle Situation der Politischen Gemeinde einigermassen stabil gehalten werden, während die Schulgemeinde beim mittelfristigen Haushaltsausgleich einen bedeutenden Aufwandüberschuss aufweist. Dies ist als ungenügend einzustufen. Die Schulpflege muss geeignete Massnahmen in die Wege leiten. Alle diese Aspekte zeigen, dass die Gemeinde Volketswil ein strukturelles Finanzproblem hat. Grosse Sorgen bereitet der SVP die zukünftige Entwicklung. Gemäss Finanzplanung sind für die Periode 2022 – 2024 weitere Investitionen von rund 36 Millionen Franken vorgesehen. Die geplanten Investitionen führen zusammen mit einer schwachen Selbstfinanzierung konsolidiert zu Nettoschulden. Der Gemeinderat und die Schulpflege sollten sich dieser Situation bewusst sein und mit einer konsequenten Priorisierung der Investitionen den Rückgang des Nettovermögens beziehungsweise die Verursachung von Nettoschulden zu verlangsamen. Dabei sollten auch Devestitionen in Betracht gezogen werden.

Zum Traktandum der Mehrwertabgabe (MAG) hat sich eine breite Diskussion entfacht. Zwar begrüsst die Versammlung das Ausnützen der Höchstwerte der kantonalen Vorgaben bei der Bemessung des Freibetrages sowie der Freifläche. Es wird jedoch bemängelt, dass noch kein Fondsreglement vorliegt, aus dem die Verwendung der Mittel ersichtlich gewesen wäre. Ganz auf Ablehnung stösst der Abgabesatz von 25 Prozent, der als zu hoch eingestuft wird. Die Vermutung, dass die Gemeinde das Geld für irgendwelche unnötigen Projekte ausgeben könnte, machte die Runde. Die Versammlung lehnt das Traktandum «Kommunaler Mehrwertausgleich» mehrheitlich ab. Unbestritten blieb die letzte Vorlage der Politischen Gemeinde. Die Abrechnung über den Kauf der Autodrehleiter für die Feuerwehr wurde einstimmig angenommen. 

Claudio Gugliotta (GLP Volketswil-Schwerzenbach):  "Ja zum Mehrwertausgleich statt zusätzlicher Steuerbelastungen für Alle "

Die vermeintliche Mehrwertabgabe ist korrekt bezeichnet ein Mehrwertausgleich. Diesen sollen Bauherren für Vorteile, die durch planungsbedingte Mehrwerte, welche bei Auf-, Um- und Einzonungen für ihr Land entstehen, an die Gemeinden, also die Allgemeinheit zahlen, weil das Land dadurch automatisch einen höheren Wert erhält. Für diesen Wertzuwachs müssen sie keinerlei Leistungen erbringen. Er entspringt einzig aus der Lage ihres Landes und der Absicht, mehr Einwohnerinnen und Einwohnern und/oder Gewerbebetriebe als bisher ansiedeln zu können. Während mit der Realisierung eines entsprechenden Baus für die Gemeinden und die Steuerzahler jedoch häufig zusätzliche Kosten für die Erschliessung der Grundstücke, für Verkehrswege bis hin zu Schulhäusern anfallen, kann der Eigentümer primär zusätzliche Gewinne einstreichen. Deshalb soll ein Teil des Mehrwerts, der durch die neuen Möglichkeiten entsteht an einen Fonds der Gemeinde abgegeben werden, der zum Beispiel für siedlungsgestalterische Massnahmen, Grünräume, Spielplätze, Quartiertreffpunkte oder Zugänge zum öffentlichen Verkehr für Fussgänger und Velofahrende zur Verfügung steht. Das sind Anliegen, für die oft wenig oder kein Platz im Gemeindebudget bleibt, die aber einen wichtigen und wesentlichen Beitrag zur Wohn- und Standortqualität leisten. Darum sind diese Mittel äusserst wichtig für den Gemeindehaushalt und wirken allenfalls sogar Steuererhöhungen entgegen. Der Gemeinderat beantragt nur einen mittleren Ansatz von 25 Prozent und möchte den grösstmöglichen Freibetrag und die grösstmögliche Freifläche in der BZO festschreiben. Darauf sollten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger auf keinen Fall verzichten. Es kann nicht sein, dass die Allgemeinheit über zusätzliche Steuerprozente für ein attraktives Wohnumfeld und zusätzliche Infrastrukturkosten aufkommen soll, damit Private maximalen Profit aus ihren Grundstücken schlagen können. Die Grünliberalen stimmen dem Antrag des Gemeinderates auf jeden Fall zu. 

Beni Hirzel (Präsident Interessengemeinschaft für Lebensraum und Umwelt, IGLU): "Mehrwertausgleich auf Grundstücken ist eine gute Sache!"

In vorbildlicher Weise hat die Gemeinde Volketswil zügig vorwärts gemacht und bringt den kommunalen Mehrwertausgleich bereits am 4. Dezember an die Gemeindeversammlung. Bei Umzonungen von Grundstücken entsteht in der Regel ein Mehrwert. Von diesem kann künftig in der Gemeinde ein Teil abgeschöpft und unter anderem für die Gestaltung des öffentlichen Raumes verwendet werden. Obwohl Volketswil betreffend Freiflächen (2’000m2) und Freibetrag (100'000.- Fr.) eine sehr grosszügige Lösung für Grundeigentümer vorschlägt, so dass kleinere Objekte nicht oder nur selten betroffen werden und der Abgabesatz von 25 Prozent auf die darüber liegenden Werte moderat angesetzt worden ist, machen rechtsbürgerliche Parteien Opposition dagegen. Gleichzeitig wird auf die schwierige finanzielle Lage der Gemeinde hingewiesen. Hier gibt es eine Möglichkeit neue, wenn auch gebundene, Mittel zu generieren und somit die allgemeine Rechnung etwas zu entlasten. Zur Anwendung kommt diese neue Regelung zwar erst mit konkreten Umzonungen oder mit Projekten in Folge von privaten Gestaltungsplänen. Diese Angelegenheit deswegen aber auf die lange Bank zu schieben oder stärker abzuschwächen macht keinen Sinn. Auch städtebauliche Verträge können ohne diese Regelung künftig ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr abgeschlossen werden. Das noch ausstehende Reglement zur Verwendung des kommunalen Fonds ist zu wenig Grund für eine Verschiebung. Denn die Vorgaben sind weitgehend klar und stützen sich auf das Raumplanungsgesetz Art. 3 Abs. 3: Gestaltung von Parks und Grünanlagen, Verbesserung des Lokalklimas, Erstellen von sozialen Infrastrukturen. Solche Themenbereiche zu stärken sind unter anderem klare Anliegen der IGLU. Darum hoffen wir, dass diese vernünftige Vorlage nicht scheitert.

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