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Nothilfe für Selbständige und Kleinstunternehmen

Erstellt von Gemeinderat Volketswil | |   Amtliche Mitteilung

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat am 19. März 2020 ein Corona-Hilfspaket verabschiedet. Selbständigerwerbende und Kleinstunternehmen bis 200 Stellenprozente, die durch die Corona-Krise in eine finanzielle Notlage geraten, können bei der Gemeinde ein Gesuch um Unterstützung einreichen.

Der aktuelle Ausnahmezustand hat für viele Unternehmerinnen und Unternehmer massive Konsequenzen. Geschäfte mussten schliessen, Aufträge werden verschoben oder zurückgezogen, Kunden können Zahlungen nicht mehr leisten: Zahlreiche Unternehmen erleiden dadurch finanzielle Einbussen oder geraten gar in Existenznot. Gemeinden unterstützen explizit Kleinstunternehmen Grössere Unternehmen werden durch das vom Bund geplante Programm, beispielsweise via ihre Hausbanken, unterstützt.

Kleinstunternehmen und Selbständigerwerbende mit bis zu 200 Stellenprozenten jedoch können direkt bei ihrer Gemeinde Unterstützung beantragen. Detaillierte Informationen dazu sowie das Gesuchsformular sind auf der Website volketswil.ch/corona unter „Nothilfe“ zu finden. Ein Gesuch können Sie bis 15. April 2020 stellen, wenn Sie:

• das ordentliche AHV-Alter (Frauen: 64 Jahre; Männer: 65 Jahre) noch nicht erreicht haben,
• Ihren Wohnsitz in der Gemeinde Volketswil und Ihren Geschäftssitz im Kanton Zürich haben,
• Ihren Betrieb aufgrund der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus ganz oder teilweise schliessen mussten oder Ihre Aufträge innert weniger Tage ganz oder teilweise verloren haben,
• Ihr Geschäft vor der Corona-Krise nicht kurz von der Insolvenz stand,
• Ihre Geschäftstätigkeit vor März 2020 aufgenommen haben,
• keine Sozialhilfe beziehen.

Beiträge nachträglich zurückerstatten

Die Unterstützung durch die Gemeinden erfolgt bei knapper Liquidität subsidiär. Das heisst, die ausgerichteten Beiträge müssen später bis zur Höhe der nachträglich für die Periode März bis April 2020 eintreffenden Einnahmen zurückerstattet werden. Die Gemeinde wird die eingegangenen Gesuche rasch sichten und beurteilen. Ziel ist es, direkt und möglichst unbürokratisch zu helfen: Die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller werden innert 14 Tagen über den Entscheid informiert. 

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