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Keine Grundstückgewinnsteuer durch die Hintertüre

Erstellt von Bruno Walliser, Nationalrat SVP, Volketswil | |   Unsere Zeitung

Die Juso bläst einmal mehr zum Steuer-Angriff. Sie fordern neue Steuern auf Erträgen und Wertsteigerungen von Vermögen. Die neue Steuer auf Wertsteigerungen (sogenannte Kapitalgewinnsteuer) greift bereits ab dem ersten Franken und entpuppt sich als böse Überraschung für sehr viele Menschen.

Klassenkämpferische Rhetorik ist immer einfach und emotional: Die Reichen sollen zahlen, alle anderen profitieren. Aber Achtung vor der Falle der Juso. Wer etwas Geld angelegt hat, eine Wohnung oder ein Haus sein Eigen nennt, ein Unternehmen führt oder mit einem Startup für Innovation und Arbeitsplätze sorgt, ist mitten im Steuer-Sog der trügerischen Initiative. Die Debatte um den Schwellenbetrag ist genauso wie der Titel «99%-Initiative» ein Ablenkungsmanöver. Damit suggeriert die Juso, dass nur die Reichen betroffen wären. Das ist falsch: Der Schweizer Mittelstand bezahlt die Rechnung mit. Im geltenden Steuerrecht sind private Kapitalgewinne steuerfrei. Ausnahme bilden dabei die Gewinne aus der Veräusserung von Immobilien, die im Kanton Zürich mit der Grundstückgewinnsteuer besteuert werden müssen. Eine Grundstückgewinnsteuer auf Bundesebene gibt es hingegen (noch) nicht. Das könnte sich bei Annahme der Vorlage aber ändern: Folgt man der Auslegung des Bundesrates, fallen künftig sämtliche Kapitalerträge und –gewinne des beweglichen und unbeweglichen Vermögens unter die Besteuerungspflicht. Die Initiative würde damit zur Einführung einer Grundstücksgewinnsteuer auf Bundesebene führen. Dies ist ein weiterer Grund, wieso wir die 99%-Initiative am 26. September wuchtig ablehnen müssen.

Bruno Walliser, Nationalrat SVP, Volketswil

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Kommentare (2)

  • werner.klee@acd.li
    am 17.09.2021
    Bruno Wallisers Argumenten gegen diese Initiative halte ich für überzeugend und zutreffend - und dass die Initiative zudem unter falscher Flagge segelt, spricht auch nicht für Redlichkeit und Verantwortungsbewusstsein von Initianten und Unterstützer. Ich hatte die Gelegenheit, einen der aktiven Unterstützer zu fragen, ob er mich und alle übrigen nicht zu den vermögendsten 1 Prozent unserer Bevölkerung gehörenden Steuerzahler aus der eigenen Tasche zu entschädigen bereit wäre, wenn wir 99%-ler nicht (wie in Aussicht gestellt) weniger, sondern sogar mehr Steuern bezahlen müssten. Dass er ein solche Blanko-Zusage natürlich nicht geben wollte, verstehe ich, aber seine Begründung gibt zu denken: Es sei normal, dass bei solchen Vorlagen gelogen und das Blaue vom Himmel versprochen werde.
    Das zeigt, wie die Initianten-Befürworter selber das Erreichen der Initiativen-Ziele (Entastung der Löhne, gerechte Kapital-Besteuerung) mit den vorgeschlagen Massnahmen gemäss Initiativ-Text beurteilen.
    Warum also unter dann diese Initiative ?
    Weil die Initianten andere als die proklamierten Ziele erreichen wollen, diese aber nicht im Initiativtext benennen können oder wollen.
    Mein Diskussionspartner hat dann diese Initiative gerechtfertigt mit einer "gerechten Vermögens-Umverteilung".
    Es ist legitim, darüber zu diskutieren, ob das unserem Gerechtigkeitssinn entspricht und ob mit den vorgeschlagene Massnahmen die avisierten Ziele erreicht werden.
    Aber dafür den Staat vor den eigenen Karren zu spannen, finde ich unredlich und missbräuchlich. Mit der Bezahlung der Steuern finanzieren wir die Kosten der von uns verlangten staatlichen Aufgaben. Steuern sind aber nicht dazu da, um gerecht beschafftes Vermögen von Privatpersonen und Unternehmen willkürlich umzuverteilen.
    Wie anderweitig bereits geschrieben, stehe ich zum Ziel einer gerechten Steuer - aber es muss erst mal demokratisch definiert und beschlossen werden, was die Mehrheit des Souveräns darunter verstehen will, sodass über Massnahmen richtig entschieden werden kann.
  • werner.klee@acd.li
    am 26.09.2021
    Wollen die Schweizer Stimmbürger/Steuerzahler Steuergerechtigkeit ?

    Die deutlichen Ablehnung der Steuergesetz-Initiative für gerechte Kapitalbesteuerung legt vordergründig nahe, dass eine Mehrheit unserer Bürger keine Gerechtigkeit bei der Besteuerung von Kapital wollen.
    Aber diese Interpretation ist falsch, sie steht nachweisbar im Widerspruch Gerechtigkeitsempfinden einer grossen Mehrheit der Schweizer.
    Vielmehr haben die Schweizer NEIN gesagt zu einer Änderung des (ungerechten) Steuergesetz durch eine noch grössere Ungerechtigkeit, wenn erarbeitetes Ersparnisse und Rückstellungen zwecks späterer Verwendung (für geplante Anschaffungen sowie durch Risiko-Ereignisse notwendig gewordene Ausgaben) steuerlich bestraft werden.
    Ich halte diese Entscheidung des Souveräns für richtig und gut !

    Aber das bedeutet nun nicht, dass unsere Steuergesetz gerecht wären - es besteht weiterhin Verbesserungsbedarf !
    Aber WIE ?

    Zunächst muss sich die Einsicht durchsetzen, dass Gerechtigkeit für alle (immerhin ein wichtiges Element unserer Verfassung) durch ausschliesslich steuergesetzliche Massnahmen oder andere eindimensionale Symptombehandlungen nicht realisierbar sind.
    Bei einer etwas detaillierteren Betrachtung unserer 7 Staatsgewalten ( siehe dazu die Studie von Herrn Karl-Martin Hentsche https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2017-11-22_Geschichte_der_Demokratie__by_Karl-Martin_Hentschel_.pdf">https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2017-11-22_Geschichte_der_Demokratie__by_Karl-Martin_Hentschel_.pdf , Seite 20 und folgende ), zeigt sich, dass vor allem Massnahmen notwendig sind, welche bei den Grundelementen der als Monetative bezeichneten 7. Staatsgewalt korrigierend ansetzen.
    Konkrete Ideen dazu lassen sich finden in Studien wie Gradido (https://gradido.net/de/">https://gradido.net/de/ , Schaffung von Geldmitteln für die Steuern und für die Erhaltung der Natur) oder noch besser durch Gleichgewichtsgeld nach Dr. Dag Schulze
    (http://www.gleichgewichtsgeld.de">http://www.gleichgewichtsgeld.de), Löschung von nicht für als Universaltauschmittel gegen nicht-monetäre Güter verwendete Umlaufende Geldmittel im Gleichgewicht mit der Schöpfung und in-Verkehr-Bringung von neuem Umlaufgeld, welches seinem Zweck als Universaltauschmittel gegen Güter entsprechend verwendet wird).
    Und auch die Funktion unserer Nationalbank muss überdacht werden.

    Wenn vertiefendes Interesse an solchen oder ähnliche Vorschlägen besteht, bin ich gerne zu weiteren diesbezüglichen Diskussionen bereit. Denn bei aller gebotenen Bescheidenheit: besser im Sinne von Gerechtigkeit, Akzeptanz und Realisierbarkeit als die abgelehnte 99%-Initiative sind solche Diskussionen allemal ...