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Innovative Alternative zur AHV-Steuervorlage

Erstellt von Werner Klee | |   Unsere Zeitung

Zivilisierte menschliche Gesellschaften gewähren ihren menschlichen Mitgliedern ein bedingungsloses Recht auf sein Leben. Dieses Recht auf Leben impliziert auch einen Zugang zu lebenswichtigen Ressourcen (Nahrung, Lebensraum, Gesundheitsversorgung, Altersversorgung, auch Bildung etc.)

Mit der Einführung der Arbeitsteilung für die Erzeugung von Gütern, durch die eine Steigerung der menschlichen Lebensqualität erreicht werden konnte, wurde auch zur Vereinfachung und Ermöglichung der Gütertausch-Prozesse ein Universaltauschmittel "Geld" kreiert. Damit ist auch zum bedingungslosen Recht auf das eigene Leben mit bedingungslosem Zugang zu existenziell wichtigen Ressourcen auch ein Bedingungsloses Existenzielles Einkommen BEE zwingend notwendig geworden. Die 5 Modelle eines Bedingungslosen Existenziellen Einkommen BEE.

1. Finanzmittel-Beschaffung für das BEE :  Taxo (traditionelles) BG, staatliche Steuer-Einkünfte zur Finanzmittel-Beschaffung - Öko , (ökolog. BEE) , FINGR : Bezahlung für individuell-exklusive Nutzung von Natur-Ressourcen - Equilibro : Orientierung am Gleichgewicht von Schöpfung und Löschung der Geldmittel - Valuto© : Orientierung an der Wertschöpfung durch Güter und an der Werterhaltung der Geldmittel - Gradido© : Orientierung an Schenkung von und Dankbarkeit für Güter, weitgehender Geldmittel-Verzicht Valuto© und Gradido© nutzen die Prozesse von Öko (FINGR) und Equilibro zur Geldwert-Erhaltung sowie zur Verwendung der von der Natur zur Verfügung gestellten Ressourcen. 2. Finanzmittel-Verwendung : Alle fünf Modelle nutzen die BEE-Gelder zur Sicherstellung der Versorgung für jedermann mit genügend Geld (Tauschmittel) zur Beschaffung existenziell benötigter Güter. Alle vier Modelle (ausser Taxo) bieten die Möglichkeit an, freiwillig die BEE-Zahlung bei Nicht-Bedürftigkeit an die BEE-Kasse (Gesellschaftsform : Gemeinschaftsbank) zurückfliessen zu lassen. 3. BBE – Stakeholder : - Bezüger – natürliche Personen (Privatpersonen) – juristische Personen (Unternehmen, Interessengemeinschaften, alle Organisationen) - Bezahler – natürliche Personen (Privatpersonen) – juristische Personen (Unternehmen, einige ausgewählte Organisationen) – von der Zahlung befreit : juristische Personen (übrige Organisationen) - Staat (Gemeinschaft-Verwaltung , Dienstleistungen-Erbringer ) - Gemeinschaftsbank (Geldmittel-Beschaffer und -Verwalter für alle übrigen Stakeholder) - Unternehmen (Güter-Beschaffer und Dienstleistungen-Erbringer) - Organisationen zur Erhaltung der Umwelt (Güter-Beschaffer und Dienstleistungen-Erbringer)

Werner Klee, Kindhausen

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Kommentare (2)

  • w.klee@2wire.ch
    am 16.05.2019
    Ergänzung (16.05.2019) Solidarität des BR versus Kritik der SVP :

    Neuer Vorschlag des Bundesrates versus Kritik der SVP :
    Der Bundesrat zeigt sich solidarisch mit älteren erwerbslosen Menschen ab 60 Jahren - das ist lobenswert! Sein Vorschlag wird jedoch von der SVP kritisiert, er sei nicht finanzierbar. Zudem verletzt er auch das Prinzip der rechtlichen Gleichheit, in diesem Fall werden jüngere Menschen im Vergleich zu über-60-jährigen rechtlich diskriminiert.
    Auch diese Kritik ist sachlich richtig.

    Die Lösung dieses Konflikts liegt in der Anwendung und Umsetzung des BEE (Bedingunsloses Existenzielles Einkommen).
    Wir werden zeigen, dass die Modelle Valuto und Gradido niemanden diskriminieren und durchaus finanzierbar sind.
  • w.klee@2wire.ch
    am 16.05.2019
    Leider ist die Wiedergabe meines Leserbeitrags fehlender Layout-Treue bei der Wiedergabe in der online-Version der VoNa zum Opfer gefallen :
    In dieser Form bedaure ich die mangelnde Lesbarkeit und entschuldige mich dafür: eine besser lesbare Version im pdf-Format kann angefordert werden per eMail an mailto:w.klee@2wire.ch.