Anmelden | Registrieren

Hohe Qualitätsanforderungen an Trinkwasser

Erstellt von Gemeinderat Volketswil | |   Amtliche Mitteilung

Die Wasserversorgungen in der Schweiz sind im Rahmen ihrer Selbstkontrolle gemäss Lebensmittelgesetz verpflichtet, das Trinkwasser analytisch zu überwachen. Neben den allgemeinen mikrobiologischen und chemischen Eigenschaften des Trinkwassers rückten in letzter Zeit Rückstände aus Pflanzenschutzmitteln oder deren Abbauprodukte in den Fokus der Öffentlichkeit. Dabei war in den Medien oft vom Wirkstoff Chlorothalonil und dessen Abbauprodukten zu lesen.

Aufgrund einer Messkampagne des Bundes musste erkannt werden, dass über die Hälfte der Trinkwasserfassungen im Mittelland erhöhte Konzentrationen von Chlorothalonil-Rückständen aufweisen. Als Sofortmassnahme hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) dem Wirkstoff Chlorothalonil im Dezember 2019 mit sofortiger Wirkung die Zulassung entzogen. Aufgrund einer Neubeurteilung durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) wurden weitere Abbauprodukte des Wirkstoffes Chlorothalonil auf die Liste der relevanten Abbauprodukte gesetzt. Damit gilt für diese Substanzen als Qualitätsanforderung ein Höchstwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter Trinkwasser.

Neuer Höchstwert steht für maximalen Qualitätsanspruch

Trinkwasser mit Rückstands-Konzentrationen von mehr als 0,1 Mikrogramm erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an sauberes Trinkwasser nicht. Eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit besteht allerdings nicht. Der Wert, ab welchem eine Gefährdung der Gesundheit in Betracht gezogen werden muss, liegt sehr viel höher. Da der Stoff im Trinkwasserjedoch definitiv nichts zu suchen hat, gilt gewissermassen eine „Null-Toleranz“, welche sich im tiefen Qualitätswert von 0,1 Mikrogramm widerspiegelt. In Anwendung des Vorsorgeprinzips sind deshalb Massnahmen zu treffen, welche die Einhaltung der gesetzlichen Höchstwerte für solche Stoffe sicherstellen. Dazu haben die Wasserversorgungen gemäss aktueller Weisung des BLV zwei Jahre Zeit. Es ist davon auszugehen, dass die Konzentrationen nach dem Verbot von Chlorothalonil allmählich zurückgehen. Wie schnell dieser Rückgang erfolgt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig und kann aktuell noch nicht abgeschätzt werden.

Volketswiler Trinkwasser wurde überprüft

Die Wasserversorgung Volketswil hat vor dem Hintergrund der erkannten grossräumigen Überschreitungen des Höchstwerts in der Schweiz das kantonale Labor Zürich beauftragt, Proben zu entnehmen und im Hinblick auf die acht neuen relevanten Abbauprodukte zu überprüfen. Entsprechende Messungen werden aktuell bei den meisten Wasserversorgungen durchgeführt. Die Analysen des kantonalen Labors Zürich haben ergeben, dass der Höchstwert von 0,1 Mikrogramm für das Abbauprodukt R471811 in einigen Proben überschritten wird. Der gemessene Maximalwert beträgt dabei 0,35 Mikrogramm pro Liter. Dieser Wert ist jedoch nicht gesundheitsgefährdend: Ein Konsument müsste lebenslang jeden Tag rund 3‘000 Liter Volketswiler Trinkwasser zu sich nehmen, um in den Bereich einer gesundheitsgefährdenden Menge zu kommen.

Zusätzliches Seewasser zuführen

Als Sofortmassnahme wird die Förderung des Grundwassers in den eigenen Pumpwerken gedrosselt und im Rahmen der technischen Möglichkeiten zusätzliches Seewasser zugeführt, welches weniger mit Chlorothalonil belastet ist. Die Evaluation von weiteren Massnahmen bedingt umfangreiche Abklärungen und nimmt einige Zeit in Anspruch. Basierend auf den Messresultaten aus zahlreichen Wasserversorgungen im Kanton Zürich wird das kantonale Labor Zürich mit den Bundesbehörden im Spätsommer 2020 Gespräche über das weitere Vorgehen führen. In Abstimmung mit den kantonalen Behörden wird darum im Moment auf Massnahmen, die zeitlich und finanziell erheblich aufwendiger sind, verzichtet, bis das weitere Vorgehen gesamtschweizerisch festgelegt ist.

Hohe Qualität ist und bleibt das Ziel

Wir haben sehr hohe Qualitätsansprüche an das Trinkwasser und es gilt die Lebensmittelgesetzgebung weiterhin einzuhalten. Die wichtigste Massnahme wurde bereits vom Bund ergriffen, indem die Verwendung von Chlorothalonil per Januar 2020 in der Schweiz verboten ist. Das heisst, Chlorothalonil wird in der Landwirtschaft nicht mehr eingesetzt und die Abbauprodukte im Grundwasser werden allmählich abnehmen. Wir sind auch weiterhin bestrebt, Trinkwasser von bester Qualität an unsere Kunden zu liefern. Die Nutzung von lokalen Grundwasservorkommen ist ein wichtiger Beitrag dazu.

Zurück
Die Kommentarfunktion steht nur registrierten und angemeldeten Nutzern zur Verfügung. Zum Login.

Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!