Die IG ZFDN begrüsst ausserordentlich, dass der Regierungsrat den Bund einlädt den Umfang der Nutzung und die Betriebszeiten eines Zivilflugplatzes nochmals vertieft zu prüfen, wie ihr Präsident Oliver Müller auf den heutigen Entscheid der Zürcher Regierung schreibt. In diesem Prozess sollen die drei Standortgemeinden Dübendorf, Wangen-Brüttisellen und Volketswil partnerschaftlich miteinbezogen werden.
Die IG ist überzeugt, dass aus dieser Überprüfung hervorgehen wird, dass der Gesamtnutzen des Betriebes eines neuen Zivilflugplatzes für die Businessaviatik sowie der Sport- und Kleinfliegerei in Dübendorf nicht gegeben ist. Längerfristig zeichnet sich ab, dass die Flugbranche nicht die einmal prognostizierten Kapazitäten benötigt, und zudem hätte die Bereitstellung dieser zusätzlichen Kapazität auch aus ökologischer Sicht klar die falschen Anreize gesetzt. Ausserdem bestehen weiterhin ungelöste Fragen bezüglich dem Koordinationsbedarf mit dem Flughafen Zürich in Bezug auf die Sicherheit.
Ebenfalls nicht geklärt sind verfahrenstechnische Unsicherheiten insbesondere zu Überflugrechten von sehr tief überflogenen Grundstücken. Aus Sicht der IG ZFDN hätte der Kanton die Führung im Prozess zur weiteren aviatischen Nutzung nie dem Bund allein überlassen sollen. Die Abhängigkeiten zum Innovationspark sind seit Beginn offensichtlich und die Errichtung eines neuen zivilen Flugplatzes in dichtest besiedeltem Gebiet steht in völligem Gegensatz zu den kantonalen raumplanerischen Zielen im Glattal.
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