Anmelden | Registrieren

Gesamtverkehrskonzept für Volketswil

Erstellt von Gemeinderat Volketswil | |   Amtliche Mitteilung

Verkehrsberuhigungsmassnahmen sind seit den 1990-er Jahren ein Thema in Volketswil. Vor allem um das Jahr 2000 sind aus der Bevölkerung verschiedene Begehren eingereicht worden. In der Folge liess der Gemeinderat eine Gesamtplanung hinsichtlich möglicher Massnahmen erstellen. Das erarbeitete Konzept sah mit Ausnahme der Hauptverbindungsstrassen flächendeckende Tempo-30-Zonen vor. Nach mehrmaligen Diskussionen und Überarbeitungen des Gesamtkonzeptes legte der Gemeinderat 2004 fest, dass auf den Gemeindestrassen nur punktuelle Massnahmen zur Verkehrsberuhigung unter generellem Ausschluss von Tempo-30-Zonen umzusetzen seien. Dieser Grundsatzentscheid des Gemeinderates gilt bis heute.

In den vergangenen Jahren nahm die Zahl der Begehren aus der Bevölkerung nach Tempo-30-Zonen kontinuierlich zu. Sämtliche Begehren wurden unter Hinweis auf den Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 3. August 2004 abgelehnt. In den vergangenen 15 Jahren führten viele Gemeinden auch in der Nachbarschaft grossflächige Tempo-30-Zonen ein. Das Bewusstsein und die Akzeptanz in der breiten Bevölkerung sind in der Zwischenzeit stark gestiegen, so dass der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss von 2004, generell auf Tempo-30-Zonen zu verzichten, kritisch überprüfte.

Im Rahmen der anstehenden Ortsplanungsrevision ist das Thema Verkehr intensiv zu diskutieren. Parallel zu den Überlegungen, wie sich die Siedlung entwickeln soll, ist auch die Entwicklung des Verkehrs umfassend zu prüfen. In einer ersten Phase ist dazu ein Gesamtverkehrskonzept zu erarbeiten, wobei sich der Begriff "Gesamt" einerseits auf das gesamte Gemeindegebiet bezieht, andererseits aber auch sämtliche Mobilitätsarten (Fussgänger, Velo, MIV, ÖV) umfasst. Basierend auf dem Gesamtverkehrskonzept ist der behördenverbindliche Verkehrsrichtplan abzuleiten, welcher von der Gemeindeversammlung zu genehmigen ist.

Im Vorfeld der Genehmigung findet somit eine intensive Auseinandersetzung der Bevölkerung mit den Verkehrsthemen statt. Damit die Arbeiten am Gesamtverkehrskonzept und dem Verkehrsrichtplan zielgerichtet in Angriff genommen werden können, setzte sich der Gemeinderat bereits im Vorfeld mit seiner Grundhaltung zu temporeduzierten Gebieten auseinander. Angesichts der seit 2004 veränderten Ausgangslage und dem ausgewiesenen Nutzen von geschwindigkeitsreduzierten Zonen ist der Gemeinderat bereit, seinen ablehnenden Grundsatzentscheid von 2004 zu revidieren. Dies bedeutet aber nicht, dass der Gemeinderat jetzt eine sofortige flächendeckende Einführung von Tempo-30-Zonen forciert.

In einem ersten Schritt sollen im Rahmen des Gesamtverkehrskonzepts und des daraus abgeleiteten Verkehrsrichtplans Eignungsgebiete für Temporeduktionen definiert werden. Sobald der Verkehrsrichtplan von der Gemeindeversammlung genehmigt ist, können erste Gebiete auf Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft werden. Parallel zu den Arbeiten am Verkehrsrichtplan beabsichtigt der Gemeinderat die Beruhigung der Dorfstrasse in Gutenswil frühzeitig in Angriff zu nehmen. Im Rahmen dieses Pilotprojektes sollen Erfahrungen über die Wirkung einer verkehrsberuhigten Zone gesammelt werden. Ebenso wichtig sind Erfahrungen in Bezug auf Verfahrensabläufe und die Akzeptanz bei Anwohnern und Verkehrsteilnehmern.

Zurück
Die Kommentarfunktion steht nur registrierten und angemeldeten Nutzern zur Verfügung. Zum Login.

Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!