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Gerichtsstreit um Gewerbezeitungen

Erstellt von Lorenz Steinmann und Toni Spitale | |   News

In Volketswil erscheinen neuerdings zwei Gewerbezeitungen. Eine Spurensuche.

In Volketswil blüht die Medienvielfalt. Zumindest bei den Gewerbezeitungen. Frei Haus bekommt man zwei Produkte geliefert. Einerseits die «Gwärb-Zytig» des Gewerbevereins Volketswil (GVV) – die «offizielle Gwärb-Zytig». Ebenfalls in die Briefkästen flattert die «Gewerbe-Zeitung» des Verlegers Eugen Wiederkehr. Zwei Gewerbezeitungen für so ein kleines Gebiet?

Doch der Reihe nach. Das Geschäftsmodell von Eugen Wiederkehr funktioniert so: Er tut sich mit lokalen Gewerbevereinen zusammen. Die Mitglieder inserieren in seinem Blatt. Er schaut, dass sie im redaktionellen Teil genügend Raum bekommen und dass die gemeinsam herausgegebene Zeitung möglichst attraktiv zum Lesen ist. Wiederkehr ist zudem für den Vertrieb der Zeitungen verantwortlich. Der ehemalige Verkaufsleiter beim «Tages-Anzeiger» gibt schon seit bald zehn Jahren diverse Gewerbezeitungen etwa um Bülach, im Limmattal, am Zürichsee und seit 2013 in Volketswil heraus. Doch in Volketswil ergaben sich scheinbar zunehmend Risse in der Zusammenarbeit mit dem Gewerbeverein. Dies ging so weit, dass der Gewerbeverein Ende 2019 die Zusammenarbeit ordentlich gekündigt hat und seither selber eine Zeitung herausgibt. Sie heisst «Gwärb-Zytig» und erscheint im gewohnten Layout des GVV.

«Sache ist abgeschlossen»

Das scheint Eugen Wiederkehr nicht gepasst zu haben. Jedenfalls zerrte er den Gewerbeverein vor Gericht. Die vermutete Stossrichtung: Ideenklau und Kopieren von Geschäftsideen. Vor Bezirksgericht unterlag er. Das liess er nicht auf sich sitzen, und er verlangte eine ausführliche Begründung. «Diese ist vernichtend ausgefallen», schreibt Hansjürg Fels, Redaktor der «Gwärb-Zytig», in einer E-Mail an die «Volketswiler Nachrichten». Wie lautete denn der Vorwurf vor Gericht genau? Wie begründete das Gericht sein Urteil zugunsten des Angeklagten und gegen Eugen Wiederkehr? Präsident Stephan Ulrich möchte auf Anfrage keine detaillierten Angaben machen, und auch das Urteil nicht herausgeben. Nur soviel: «Das Gerichtsverfahren war Sache zwischen den beiden Parteien und ist abgeschlossen. Das Wichtigste ist, dass der GVV nun die ‹Gwärb-Zytig› in eigener Regie produziert und deren Angebote regelmässig für das Volketswiler Gewerbe optimiert.»

Versöhnung an der GV?

Zurückhaltend gibt sich auch Eugen Wiederkehr. Man habe das Urteil zur Kenntnis genommen und wolle es nicht kommentieren. Wiederkehr: «Wir schauen nun mal, was an der Generalversammlung des Gewerbevereins Volketswil herauskommt.» Wiederkehr will dort im August teilnehmen, obwohl er erst kürzlich vor Gericht gestritten hat mit dem Gewerbeverein. Möglicher Grund seines Auftritts: Laut Experten ist der Volketswiler Inseratemarkt eigentlich zu klein für zwei inhaltlich so eng verbandelte Zeitungen. Doch vorderhand profitiert der Zeitungsleser von zwei Gewerbezeitungen in Volketswil.

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