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Gemeindenews

Erstellt von Gemeinderat Volketswil | |   Amtliche Mitteilung

Auszug aus den Verhandlungen des Gemeinderates vom 1. Juni 2021.

Reduktion der Urnenstandorte

Für die Abstimmung vom 13. Juni 2021 werden angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie die beiden Urnenstandorte Gutenswil und Kindhausen, wie schon bei den letzten Abstimmungen, eingestellt. Der persönliche Urnengang konzentriert sich auf den Urnenstandort Gemeindehaus unter Berücksichtigung der erforderlichen Schutzmassnahmen. Die Stimmberechtigten werden gebeten, nach Möglichkeit die briefliche Stimmabgabe zu bevorzugen.

Offenlegung der Interessenbindungen

§ 42 Abs. 2 des Gemeindegesetzes vom 20. April 2015 bestimmt, dass die Mitglieder von Behörden ihre Interessenbindungen offenlegen. Die Interessenbindungen sind gemäss Leitfaden des Gemeindeamts zum neuen Gemeindegesetz bis spätestens 31. Dezember 2021 offenzulegen. Weil Interessenbindungen politisch bedeutungsvoll sind, wurde der Grundsatz der Offenlegung zudem in der neuen Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde verankert. Meldepflichtig sind alle vom Volk gewählten Behördenmitglieder sowie die Mitglieder von eigenständigen Kommissionen. In Volketswil sind dies die Mitglieder von:

• Gemeinderat
• Rechnungsprüfungskommission
• Sozialbehörde

Eine Übersicht der Interessenbindungen der genannten Behördenmitglieder und Aktuare werden im Herbst 2021 auf der Website der Politischen Gemeinde Volketswil veröffentlicht.

Einmaliger Beitrag

Im Werkheim Uster leben und arbeiten rund 285 Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung. Das Werkheim Uster fördert die Lebensqualität und das selbstbestimmte Handeln auf der Grundlage der UNO-Behindertenrechtskonvention und setzt sich dafür ein, dass Menschen mit Beeinträchtigung an der Gesellschaft teilhaben und sich einbringen können. Die Bedürfnisse und Erwartungen an Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung verändern sich. Auch Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen und einem höheren Unterstützungsbedarf möchten mitten in der Gesellschaft auf Augenhöhe mit anderen zusammenarbeiten. Das eigene Gewerbezentrum "Mehrwerk" im Loren-Quartier der Stadt Uster ist geradezu prädestiniert für ein Inklusionsprojekt. Durch die Nähe zu den eingemieteten KMU erschliessen sich im "Mehrwerk" integrative Arbeitsplätze auch für Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf. Diese Mitarbeitenden werden vor Ort bei den Unternehmen arbeiten, Dienstleistungen erbringen und in deren Produktionsprozesse integriert. Der verbindliche Kostenrahmen für den Innenausbau des "Mehrwerks" beträgt Franken 3‘240‘000.00 (+/- 10 Prozent). Dabei darf das Werkheim Uster auf bereits vorhandene Spenden von Franken 500‘000.00 zurückgreifen. Die Finanzierungslücke von Franken 2‘740‘000.00 soll mit Beiträgen der umliegenden Gemeinden, von Förderstiftungen, von Firmen sowie von privaten Spenderinnen und Spender gedeckt werden. Bis heute sind Beiträge von über Franken 770‘000.00 zugesagt worden. Für den Innenausbau der neuen Räumlichkeiten bittet das Werkheim Uster um eine Beteiligung von Seiten der Trägergemeinden. Der Finanzierungsplan sieht dafür einen Projektbeitrag von 6 Prozent vor, was der Summe von ungefähr Franken 200‘000.00 oder einem Betrag von rund Fr. 1.00 pro Einwohner entspricht. Für Volketswil beträgt der Beitrag bei einer Einwohnerzahl per 31.12.2020 von 18‘851 Einwohnerinnen und Einwohner rund Franken 20‘000.00. Im Budget 2021 ist kein Betrag enthalten. Der Betrag von Franken 20‘000.00 wird daher ins Budget 2022 aufgenommen. Der Gemeinderat spricht sich für diesen finanziellen Beitrag, unter Vorbehalt der Budgetgenehmigung, aus.

Denkmalpflege

Im Jahr 2008 hat der Gemeinderat das geltende kommunale Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte letztmals neu festgesetzt. Der Gebäudekomplex mit den fünf Gebäudeteilen an der Pfäffikerstrasse 2a – d sowie an der Schmiedgasse 3 ist im einstweiligen Inventar der Heimat- und Denkmalschutzobjekte von kommunaler Bedeutung eingetragen. Bereits im Jahr 2020 wurde der Gebäudeteil Schmiedgasse 3 begutachtet. Ihm wurde keine Schutzwürdigkeit zugesprochen. Der Gebäudeteil wurde in der Folge aus dem Inventar entlassen und bildet somit keinen Bestand der vorliegenden Schutzabklärung. Im Zusammenhang mit der künftigen Entwicklung der Liegenschaften ersuchte die Eigentümerschaft die Gemeinde um Abklärung der Schutzwürdigkeit. Um den Schutzumfang bestimmen zu können, wurde die Schutzabklärung ausgelöst. Der Gebäudekomplex Pfäffikerstrasse 2a - 2d zeigt von aussen ein Erscheinungsbild, das die historische Entstehung erahnen lässt. Besonders die Umbauten um 1980 führten jedoch dazu, dass bei den Hausteilen Pfäffikerstrasse 2b - 2d kaum mehr historische Bausubstanz vorhanden ist. Diese Hausteile vermögen daher die strengen Anforderungen, die an ein Schutzobjekt als wichtigem Zeugen einer politischen, wirtschaftlichen, sozialen oder baukünstlerischen Epoche oder als die Landschaft oder die Siedlung prägend gestellt werden, als Einzelobjekt nicht zu erfüllen. Der Gemeinderat entlässt daher die Hausteile an der Pfäffikerstrasse 2b – 2d aus dem kommunalen Inventar. Der Gebäudeteil Pfäffikerstrasse 2a weist an den Trauffassaden die Bestandteile der ursprünglichen Bohlenständerkonstruktion und im Dach Teile der Flugpfettenkonstruktion auf. Diese einst in Volketswil sehr verbreitete Bauweise ist als konstruktionsgeschichtlich sehr wertvoll zu bezeichnen. Der Gebäudeteil Pfäffikerstrasse 2a stellt daher ein Schutzobjekt von kommunaler Bedeutung im Sinne von § 203 Abs. 1 lit. c PBG dar.

Verzicht auf Unterschutzstellung

Beatrice & Wolfgang Klein-Ruff und Elisabeth Ruff-Reutlinger ersuchten um Abklärung der Schutzwürdigkeit des ehemaligen Vielzweckbauernhauses Assek.-Nr. 406 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 3966 an der Zentralstrasse 38, Hegnau, Volketswil. Die Eigentümer planen eine über die gesamte Dachfläche lagernde Photovoltaikanlage. Das Provokationsbegehren löst nach den Bestimmungen von §§ 203 ff. des Planungs- und Baugesetzes (PBG) die notwendige Schutzabklärung aus. Für die hinreichend erforderliche Schutzabklärung wurde von der Gemeinde Volketswil die Sachverständige für Kunst- und kulturhistorische Objekte, Viola Müller, Brandenberg & Müller Architekten ETH / SIA, Wallisellen, betraut und ein Fachgutachten erstellt. Der Gemeinderat schliesst sich dem Fachgutachten zur Nichtunterschutzstellung der Baute und damit der Entlassung aus dem Inventar an. Das Gebäude Assek.-Nr. 406 (Inventar-Nummer 302) wird aus dem Inventar der kunst- und kulturhistorischen Objekte – vom Gemeinderat festgesetzt am 22. Januar 2008 – entlassen.

Grundstückgewinnsteuer

Der Gemeinderat hat für 33 Handänderungen Grundstückgewinnsteuern im Gesamtbetrag von Franken 1‘094‘471.90 eingeschätzt.

Baurechtsentscheide

Der Gemeinderat erteilte folgende baurechtliche Bewilligungen:

• Treuhand Schweizer AG, Seestrasse 221, Männedorf; für die Revisions- / Änderungseingabe Umbau Tenn / Stall zu einem Reihen-Einfamilienhaus, Abbruch Scheune / Neubau zwei Reihen-Einfamilienhäuser, Verzicht auf Unterniveaugarage und unterirdische Anbindung der drei Reihen-Einfamilienhäuser, Parkplatz-Nachweis von 4 offenen und 3 Garagen-Parkplätzen, total 7 Parkplätzen auf Nachbargrund-Stück Kat.-Nr. 5500 (Dorfstrasse 1), an der Dorfstrasse 4a, 4b, 4c, 4d und 4e, Gutenswil
• Hans und Esther Wolff, Kirchweg 5, Volketswil; für einen Natur-Schwimmteich, am Kirchweg 5, Volketswil

Ferner hat der Gemeinderat…

• die Abrechnung für die Kabelnetz-Erschliessung der Überbauung Neuwiesenstrasse mit Gesamtkosten von Fr. 52‘447.70 mit einer Kreditunterschreitung von Franken 552.30 genehmigt.

Personelles

Janine Müller, Sachbearbeiterin Einwohnerdienste (40 Prozent), kündigte ihre Anstellung per 31. August 2021. Ebenfalls per 31. August 2021 hat Sandro Hartmann seine Stelle als Sachbearbeiter Betreibungsamt (100 Prozent) gekündigt. Gemeinderat und Gemeindeverwaltung wünschen den Mitarbeitenden für die Zukunft alles Gute. Luca Grisoni, Lernender der United School of Sports, 2021 – 2023, beginnt seine Ausbildung bei der Gemeindeverwaltung Volketswil im Sommer 2021. Nadja Grande hat ihre Stelle als Sachbearbeiterin Interne Revisionsstelle WSH & Sozialhilfe Intake mit Fallführung (50 Prozent) per 1. Juni 2021 angetreten. Gemeinderat und Gemeindeverwaltung heissen die neuen Mitarbeitenden herzlich willkommen. 

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