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Gemeindehaustelegramm

Erstellt von Gemeinderat Volketswil | |   Amtliche Mitteilung

Aus den Verhandlungen des Gemeinderates vom 20. August und 3. September 2019.

Leitungsumlegung Zentralstrasse/Hardstrasse

Am 27. November 2018 erteilte der Gemeinderat die baurechtliche Bewilligung für den Abbruch des alten Gemeindehauses und den Neubau von drei Mehrfamilienhäusern an der Zentralstrasse 5. Das private Grundstück wird im Westteil durch eine Wasserleitung gequert. Damit das bewilligte Gebäude C realisiert werden kann, muss diese Wasserleitung verlegt werden. Im Juni 2019 genehmigte der Gemeinderat das Projekt für die Leitungsumlegung an der Zentral-/Hardstrasse und bewilligte einen Objektkredit von Fr. 54‘000.00 als gebundene Ausgabe. Im Zusammenhang mit dem Kanalisationsbau in der Zentralstrasse zwischen der Hard- und der Eichholzstrasse wurde 2012 eine Brunnenleitung gebaut. Die Lücke von rund 45 m zwischen dem Ende der neuen Brunnenleitung im Knotenbereich Hardstrasse und dem alten Gemeindehaus sollte koordiniert mit dem für 2022 geplanten Bau der Regenwasserkanalisation in der Zentralstrasse geschlossen werden. Ziel dieser Leitungsverlängerung ist es zukünftig auch den Wallberg-Brunnen sowie den privaten Brunnen bei der Liegenschaft Hardstrasse 2 über die Quellleitung zu speisen und nicht mehr mit Leitungswasser aus dem Netz. Im Zuge der mit Gemeinderatsbeschluss vom Juni 2019 bewilligten Leitungsumlegung besteht einerseits die kostengünstige Möglichkeit, die vorhandene Lücke von 45 m bereits jetzt zu schliessen, andererseits kann von der neu erstellten Leitung direkt ein Anschluss an die Quellleitung gebaut werden. Der Gemeinderat genehmigt die Projektergänzung der Hetzer, Jäckli und Partner AG, Uster, für die Leitungsumlegung Zentralstrasse/Hardstrasse (Schliessung der Lücke Quellleitung, Anschluss an das Versorgungsnetz) und bewilligt den Zusatzkredit von Fr. 30‘200.00.

Aufsicht über die Liegenschaftenentwässerung

Die Aufsicht über die private Liegenschaftenentwässerung gehört zu den gesetzlichen Vollzugsaufgaben der örtlichen Behörde. Aus Kapazitätsgründen der Gemeinde Volketswil bestehen für die Kontrolle der privaten Liegenschaftenentwässerung zurzeit weder klare Richtlinien, noch sind die Abläufe institutionalisiert. Da die Gemeinde Volketswil rund 90 Prozent des Trinkwassers aus dem Grundwasser fördert, liegt eine verbesserte Aufsicht über die private Liegenschaftenentwässerung im ureigenen Interesse. Dies gilt umso mehr, als drei Grundwasserschutzzonen durch private Kanalisationsleitungen direkt tangiert sind. Durch die Verabschiedung eines Gesamtkonzeptes und den Erlass von Richtlinien durch den Gemeinderat, in welchem insbesondere die personelle und finanzielle Beteiligung an den privaten Sanierungen definiert wird, erhält die gewählte Umsetzung der Aufsichtspflicht eine politische Legitimation und ist nicht alleine der Verwaltung überlassen. Mit Arbeitsvergabe wurde die Gossweiler Ingenieure AG mit der Erarbeitung eines Aufsichtskonzepts beauftragt. Der Gemeinderat genehmigt das Aufsichtskonzept Liegenschaftenentwässerung der Gossweiler Ingenieure AG. Die anfallenden Aufwendungen für Bestandesaufnahme, Auswertung, Erarbeitung des Sanierungsvorschlages und Nachführung des Werkplans werden zu Lasten der Spezialfinanzierung Abwasser (Abwassergebühren) finanziert. Weiter gehende Aufwendungen im Zusammenhang mit notwendigen Sanierungen wer-den den jeweiligen Eigentümern überbunden.

Baurechtsentscheid

Der Gemeinderat erteilte die folgenden baurechtlichen Bewilligungen:

  •  Imhofbio AG, Eichhof, 8603 Schwerzenbach; für drei Doppelfoliengewächshäuser und zwei Folientunnel (bereits erstellt), an der Juchstrasse, Hegnau, Volketswil.
  • Treuhand Schweizer AG, Seestrasse 221, 8708 Männedorf; für den Abbruch Schopf (Assek.-Nr. 98), Umbau Tenn / Stall / Scheune zu drei Reihen-Einfamilienhäuser, Neubau Mehrfamilienhaus und Unterniveaugarage mit 12 Parkplätzen sowie zwei oberirdische Besucher-Parkplätze, an der Dorfstrasse 4, Gutenswil.

Ferner hat der Gemeinderat…

  • den Mietvertrag für die 10m Druckluft-Schiessanlage im Einkaufszentrum Volketswil rückwirkend per 1. Januar 2019 mit der EPIC Suisse an die Schützenvereine Volketswil und Gutenswil, die Sportschützen Hegnau sowie die Pistolenschützen Hegnau-Volketswil übertragen. Die Mietkosten von jährlich Fr. 9‘300.00 werden im Budget der Abteilung Sicherheit eingestellt.

Geschwindigkeitskontrollen

Die Kantonspolizei Zürich hat am 17. August 2019 eine Geschwindigkeitskontrolle an der Zürcherstrasse in Volketswil durchgeführt, in welcher 228 Fahrzeuge gemessen wurden, wovon es 5 Übertretungen gab. Die Gemeindepolizei hat am 29. Juli 2019 eine Geschwindigkeitskontrolle an der Eichholzstrassen in Volketswil durchgeführt. Es wurden gesamthaft 188 Fahrzeuge gemessen, wovon 11 zu schnell unterwegs waren.

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