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Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf: Standortgemeinden unterstützen Vorgehen des Regierungsrates

Erstellt von Redaktion Volketswiler Nachrichten | |   News

Nach Unterzeichnung des Syntheseberichts im August 2021 hat der Kanton Zürich weitere Grundlagen erarbeitet, welche die Basis bilden für die drei Vorlagen, die der Regierungsrat nun zuhanden des Kantonsrates verabschiedet hat. Die drei Vorlagen bestehen aus der Teilrevision des kantonalen Richtplans, welche die planerischen Grundlagen für die Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf festlegt, sowie einem Kreditantrag von 97,45 Millionen Franken für die schrittweise Entwicklung des Innovationsparks und dem Kreditantrag von 8,2 Millionen Franken für die Planung des Forschungs-, Tests- und Werkflugplatzes.

Die Standortgemeinden begrüssen, dass der Kanton Zürich die Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf gemäss dem Synthesebericht zügig vorantreibt und mit den drei Vorlagen nun die Grundlagen für die weiteren Arbeiten schafft.

Auf dem Flugplatz Dübendorf sollen ein innovativer Forschungsstandort mit internationaler Ausstrahlung und ein Werkflugplatz entstehen. Mit dem Synthesebericht und dem Zielbild 2050, welche im August 2021 von den Mitgliedern der Behördendelegation unterzeichnet wurden, gelingt es, die heutigen Qualitäten zu sichern und den Flugplatz sowie den Innovationspark weiterzuentwickeln. Mit dem Innovationspark kann nicht nur der Forschungsstandort Schweiz gestärkt werden; auch für die Region bringt dies einen klaren Standortvorteil, schafft Arbeitsplätze und stärkt somit die regionale Wirtschaft. Durch das Fortsetzen der bestehenden Randbebauung, den vorgesehenen Nutzungen und dem Werkflugplatz mit hoher Wertschöpfung am Boden können die heutigen Qualitäten gesichert, die Lebensqualität der Bevölkerung erhalten und der Flugplatz noch stärker als bisher als Erholungs- und Naturraum genutzt werden.

Mit der Unterzeichnung des Syntheseberichts haben der Kanton Zürich, die drei Standortgemeinden Dübendorf, Volketswil und Wangen-Brüttisellen sowie der Bund ihr Bekenntnis ausgesprochen, das Flugplatzareal gemeinsam im Sinne der Dreifachnutzung – Innovationspark, Aviatik und militärische Nutzung – zu entwickeln. Der partnerschaftliche Weg wird auch nach Unterzeichnung des Syntheseberichts fortgeführt. So wurden die Standortgemeinden bei der Erarbeitung der Grundlagen für die Vorlagen stufengerecht einbezogen.

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